Düsseldorf IDR-Geschenke: Gericht weist Bestechungsvorwurf zurück

Düsseldorf · Die Affäre um Champagnerkisten und weitere Geschenke der Stadttochter IDR an Rathaus-Mitarbeiter (u.a. der damalige OB, Beigeordnete, Amtsleiter) beschäftigte Jahre die Ermittler. Nun bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) die Einschätzung des Landgerichts, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht der Vorteilsgewährung (Bestechung) und in diesem Kontext auch nicht der Untreue gegenüber dem damaligen IDR-Chef Heinrich Pröpper gibt. 2014 hatte bereits das Landgericht die Vorwürfe "als nicht haltbar" eingestuft und das Verfahren nicht eröffnet. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein. Die verwarf nun das OLG als unbegründet. Pröpper hatte stets seine Unschuld beteuert.

Bei den Ermittlungen ging es um Geschenke wie Kisten mit Champagner oder Wein, die Pröpper zu Geburtstagen und Weihnachten an Politiker, Persönlichkeiten der Gesellschaft und eben Stadt-Bedienstete verschickte. Die Staatsanwaltschaft leitete 2012 Ermittlungen ein, ließ große Mengen Beweismaterial beschlagnahmen. Wegen des Verdachts der Vorteilsannahme wurden Dutzende Ermittlungsverfahren eröffnet, später aber gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Mit der OLG-Entscheidung hat die Anklage gegen Pröpper keine Basis mehr; auch die Geldauflagen wären wohl nicht nötig gewesen.

Die Richter sehen, dass durch die Wein- und Champagner-Geschenke Amtsträgern zwar Vorteile gewährt wurden, nicht jedoch eine Unrechtsvereinbarung in dem Sinne, dass Pröpper damit Einfluss auf das Verhalten der Amtsträger genommen hat oder eine "Atmosphäre der Geneigtheit gegenüber der IDR schaffen wollte". Dies vor allem deshalb, weil zwischen Stadt und Stadttochter ohnehin eine enge Verbundenheit besteht, die Stadt ein Eigeninteresse an erfolgreicher Geschäftstätigkeit der IDR habe. Zudem habe Pröpper einen großen Kreis beschenkt, nicht nur städtische Zuständige, damit eine Praxis seiner Vorgänger fortgeführt und das nicht geheimgehalten. Der Gesamtwert der Geschenke von rund 4000 Euro im Jahr wird als angemessen zum IDR-Jahresumsatz gesehen, was den Vorwurf der Untreue entkräftet. Zugelassen ist eine andere Untreue-Anklage gegen Pröpper, bei der es um Beraterverträge eines früheren CDU-Ratsherrn geht.

(RP)
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