Landesarbeitsgericht Düsseldorf "Ich hau dir vor die Fresse" zum Chef rechtfertigt Kündigung

Düsseldorf/Mönchengladbach · Wer seinem Chef Prügel ("Ich hau dir vor die Fresse") androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Der Prozess eines Straßenbauarbeiters gegen seinen Arbeitgeber - die Stadt Mönchengladbach - endete am Mittwoch mit einem Vergleich.

Der 42-Jährige, der bei der Stadt Mönchengladbach angestellt war, stimmte am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf seiner fristgemäßen Kündigung samt 3000 Euro Abfindung zu.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden.

(lnw/ila/ape)
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