Amt für Verbraucherschutz Hundeverbot auf Wochenmärkten

Das Amt für Verbraucherschutz weist auf Folgendes hin: Der Bummel über Märkte mit dem Charakter eines Wochenmarktes in Begleitung eines Hundes ist generell untersagt. Dies gilt auch dann, wenn das Tier an der Leine mitgeführt wird.

In jüngster Zeit gingen vermehrt Beschwerden von Marktbesuchern beim Amt für Verbraucherschutz ein, die sich darüber beklagten, dass Hundebesitzer das Marktverbot für ihre Vierbeiner missachteten. Die Mitarbeiter der Stadt werden deshalb in nächster Zeit verstärkt die Einhaltung dieses Verbotes überprüfen. Das Verbot hat hygienische Gründe, dei Hunde sollen nicht an Marktwaren, wie zum Lebensmittel, schnüffeln.

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