Düsseldorf Hundehalterin mit Berufung gegen Strafe erfolgreich

Düsseldorf · Eine 60-jährige Hundehalterin muss für einen Biss ihres Tieres auf einem Hundeplatz keine Strafe zahlen. So entschied gestern das Landgericht und hat das Verfahren eingestellt. Zunächst war die 60-Jährige beim Amtsgericht mit einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung belegt worden.

Ihr Tier hatte bei einem Streit mit einem anderen Hund auf einem Hundeauslaufplatz auch dessen Frauchen in den Unterarm gebissen. Nach Anhörung eines Amtsveterinärs ging das Landgericht in der Berufung aber nicht davon aus, dass die angeklagte Frau den Zwischenfall grob fahrlässig verschuldet habe.

(wuk)
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