Amtsgericht verhängt Geldstrafe Hundehalter greift OSD-Mitarbeiter an

Düsseldorf · Wenig charmant fanden zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts vor einem Jahr ihre Begegnung mit einem 64-jährigen Österreicher. Am Fürstenplatz hatte der Hundebesitzer abends seinen vierbeinigen Freund auf dem Kinderspielplatz Gassi geführt und hatte tatenlos zugesehen, wie der Hund dort urinierte.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Von der Ordnungsstreife deswegen zur Rede gestellt, hat der 64-Jährige die Amtsträger laut Anklage aber dafür beleidigt und sogar nach ihnen geschlagen. Das soll ihn jetzt 1500 Euro kosten, entschied gestern das Amtsgericht.

Ob sie ein "Rad ab" hätten, ihn wegen einer solchen Lappalie ("Ist doch nix passiert, nur der Hund hat auf den Spielplatz gepinkelt") anzuhalten und nach seinen Personalien zu verlangen. So soll der Angeklagte die Ordnungshüter damals angeschnauzt haben. Immerhin sei der Platz durch Taubenkot doch sowieso verschmutzt. Und wie die Ordnungshüter später in ihrer Anzeige schrieben, habe der 64-Jährige die Streife auch als "Wichtigtuer" und als "blöd" beschimpft, habe gar versucht, eine Kontrolleurin zu schlagen.

Noch vor dem Prozesstermin ließ der Angeklagte aber wissen, es sei genau umgedreht gewesen: Die Streife habe ihn "sehr aggressiv" auf die Hundeordnung hingewiesen, habe ihm die Personaldaten abverlangt und habe ihn danach trotzdem noch festhalten wollen.

Er sei ins Gesicht geboxt worden, seine Lippe sei aufgeplatzt und als er zu Boden "gerangelt" worden sei, habe sein Kaschmirmantel nicht nur Flecken davongetragen, sondern auch noch Risse. Also hatte der 64-Jährige schon im Vorfeld der Verhandlung darum gebeten, das Beleidigungsverfahren gegen ihn jetzt einzustellen, notfalls gegen eine Geldauflage. Dem stimmte der Düsseldorfer Richter gestern zu. Doch setzte er die Geldbuße dabei auf 1500 Euro fest, zahlbar an den Tierschutzverein.

Strafe entspricht Einkommen

Der Angeklagte versprach auch gleich, den Betrag jetzt zu zahlen. Obwohl er nach eigener Darstellung durch die Vermietung von zwei Mehrfamilienhäusern aktuell gerade mal 1500 Euro im Monat einnimmt.

(RP)
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