Halter verärgert Hundeauslauf - "Stadt ist zu streng"

Düsseldorf · Zwei Drittel der 18 vorgeschlagenen Freiflächen für Hunde sind nach Ansicht der Stadt für diesen Zweck ungeeignet. Spaziergänger und Kinder könnten belästigt werden. Hundehalter kritisieren diese Ablehnung, weil das artgerechte Halten von Hunden erschwert werde.

 Die Grünflächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen, reichen in Düsseldorf nach Meinung vieler Hundehalter nicht aus. Sie fordern zusätzliche Flächen vor allem am Stadtrand in der Nähe von Wohnvierteln in den Außenbezirken.

Die Grünflächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen, reichen in Düsseldorf nach Meinung vieler Hundehalter nicht aus. Sie fordern zusätzliche Flächen vor allem am Stadtrand in der Nähe von Wohnvierteln in den Außenbezirken.

Foto: Gabriel, Werner

Die strengen Vorschriften für das Ausführen von Hunden will die Stadt Düsseldorf nicht lockern. 18 Vorschläge von Bürgern für neue, große Hunde-Auslaufflächen liegen ihr vor, aber das Umweltdezernat lehnt bei zwölf Gebieten eine Öffnung ab, nur ein Drittel der Vorschläge will es weiter prüfen.

Mit dieser Stellungnahme wird sich am Montag der Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen befassen. Für die vielen Hundebesitzer, die bessere und artgerechte Auslaufflächen anstelle der kleinen eingezäunten Hundeplätze fordern, ist das ein Rückschlag.

Leinenzwang lockern

"Die Straßenordnung von Düsseldorf ist strenger als das Landeshundegesetz, wenn es um die Anleinpflicht der Hunde geht", kritisiert Maria Vandicken. Die Hundebesitzerin und stellvertretende Vorsitzende des Vereins "Menschen, Tiere, Werte" wünscht sich, dass sie in Außenbereichen beispielsweise auf Wegen im Hasseler Forst oder im Buchholzer Busch in Garath ihre Hunde frei laufen lassen kann. "Das Landesgesetz erlaubt das, wenn die Hunde durch ihre Besitzer unter Kontrolle gehalten werden können und nicht vom Weg abweichen", erklärt Vandicken. Für Hunde sei das laufen ohne Leine wichtig. Denn mit der ständigen Einschränkung durch die Leine könnten sie neurotisch werden: "Zu einer artgerechten Haltung gehört auch die Möglichkeit, Hunde ohne Leine laufen zu lassen."

Die Stadt dagegen befürchtet Konflikte mit Spaziergängern, die sich durch die Hunde belästigt fühlen. "Deshalb schreibt die Straßenordnung über das Landeshundegesetz hinausgehend generell das Anleinen vor", erklärt Jürgen Fischer, Referent im Düsseldorfer Umweltamt. Die Straßenordnung hat auf die Beschwerden von Fußgängern Rücksicht genommen, die sich eingeschränkt fühlen und um die Sicherheit der Kinder fürchten. Aus diesem Grund lehnt die Stadt auch die meisten Vorschläge ab.

Zum Teil kann Vandicken die Haltung der Stadt verstehen. "In Naturschutzgebieten sollten Hunde angeleint bleiben, weil sie Rückzugsgebiete für Tiere sind", sagt sie. Und unter Naturschutz stehen fünf der vorgeschlagenen Freiflächen. Dort will die Stadt keine Lockerung der Verbote, um die wertvollen Gebiete zu schonen.

Auch in Grünanlagen wie beispielsweise auf den großen Rasenflächen des Nordparks, des Rheinparks oder der Mahnmalachse will die Stadtverwaltung keine Ausnahme machen, weil die Wiesen in den Parks allein fürs Sonnenbaden, Ausruhen oder für Spiele genutzt werden sollen. Auch in diesem Fall ermöglicht das Landesgesetz Ausnahmen zugunsten der Hunde — für sie können eigene Freilaufflächen ausgewiesen werden.

Von den Vorschlägen bleiben nur noch sechs übrig, deren Nutzung für Hunde die Verwaltung weiter prüfen will. Es sind ehemalige Sportplätze oder eingefriedete Brachflächen, "alle relativ klein", räumt Fischer ein. Für Hundeliebhaberin Vandicken bieten sie deshalb so gut wie keine Verbesserung: "Wie auf den vorhandenen eingezäunten Auslaufflächen können Hunde sich auf den umgrenzten schlecht aus dem Weg gehen, es kann daher Revierkämpfe geben." Ihr Verein werde sich daher weiter für artgerechte Auslaufplätze einsetzen und durch Aktionen auf das Anliegen der Hundeliebhaber aufmerksam machen.

(RP)
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