Arbeitsloser erpresste Nachbarin Hund entführt: 300 Euro Geldstrafe

Ein 42-jähriger Arbeitsloser aus Düsseldorf muss eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen, weil er den Hund seiner Nachbarin entführt hatte. Das Amtsgericht verurteilte den Mann am Freitag wegen Erpressung. Er hatte den Hund mit in seine Wohnung genommen und für die Herausgabe zehn Euro von seiner Nachbarin gefordert.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

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Foto: ddp, ddp

Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht ausgesagt, der sieben Jahre alte Mischlingshund "Stanley" sei ihm zugelaufen. Seine Tochter habe das Tier mit Wurst gefüttert. Als die Besitzerin dann plötzlich vor seiner Tür gestanden habe, habe er lediglich um etwas Geld als Gegenwert für die Wurst gefragt. Von einer Erpressung könne keine Rede sein.

Diese Aussagen wertete das Gericht als blanke Schutzbehauptung. Die Richter folgten stattdessen den Angaben der Hundehalterin. Die Frau hatte erklärt, der Nachbar habe den Hund in den Aufzug gelockt und ihn in seine Wohnung mitgenommen. Als sie geklingelt habe, habe er erklärt, sie könne den Hund haben, müsse seiner Tochter aber zehn Euro Taschengeld zahlen. Nachdem sie daraufhin das Geld geholt hätte, habe der Mann Stanley, den Hund, herausgegeben.

Der Mann kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

(DDP/jco)
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