Hotelübernachtung wegen Kanalarbeiten Schwerbehinderter verärgert über Rheinbahn

Düsseldorf · Wegen Kanalarbeiten in den Abend- und Nachtstunden bot die Rheinbahn Anwohnern an, im Hotel zu übernachten. Doch auf die besonderen Bedürfnisse eines 51-Jährigen wollte man erst keine Rücksicht nehmen. Dann intervenierte das Umweltamt.

Als Thomas H. (Name von der Redaktion geändert) den Aushang der Rheinbahn an seinem Wohnhaus sah, fiel er aus allen Wolken. Denn mit einer Ankündigungsfrist von nur vier Tagen erfuhr er darin von Kanalsanierungsarbeiten an der Uhlandstraße in den Abend- und Nachtstunden, die den zulässigen Lärmpegel überschreiten würden.

Der 51-Jährige, der zu 100 Prozent schwerbehindert und pflegebedürftig ist, wusste zwar, dass er das Angebot, in einem Hotel untergebracht zu werden, annehmen wollte. Zumal er berufstätig ist (er arbeitet als Dozent) und auf die Nachtruhe angewiesen ist. Doch seinem Wunsch, in einem Hotel untergebracht zu werden, das auch seinen Bedürfnissen entsprach, lehnte die Rheinbahn ab. Erst nach Protest und Intervention des Umweltamts wurde seinem Wunsch entsprochen.

Inzwischen ist der 51-Jährige in einem Neusser Hotel untergebracht. Doch verärgert ist Thomas H. noch immer: „Die Art und Weise, wie man mit meinem Anliegen umgegangen ist, finde ich nicht in Ordnung.“ Er hatte die Rheinbahn darum gebeten, in einem Hotel übernachten zu dürfen, in dem er schon ohne Einschränkungen oder Probleme übernachtet hatte und die preislich in dem von der Rheinbahn gesetzten Rahmen lagen. „Ein barrierefreies Hotelzimmer bedeutet nämlich nicht, dass es auf meine Bedürfnisse eingeht“, sagt der 51-Jährige. Ob mehr Raum etwa im Badezimmer oder eine automatische WC-Anlage: Die Liste der Dinge, die er brauche, um seinen Alltag bestreiten zu können, sei eben lang. Zudem sei er auf eine Begleitperson angewiesen.

Die Rheinbahn verwies in ihrer E-Mail jedoch auf die Kooperationshotels mit barrierefreien Zimmern und lehnte die Anfrage ab. „Dass irgendein namenloser Vorgesetzter der Abteilung T122 Fahrwege tatsächlich beurteilen soll, was für mich als pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen während der Baumaßnahme notwendig ist und was nicht, ist ungeheuerlich“, findet Thomas H.

Bei der Rheinbahn bedauert man im Nachhinein, nicht sofort kulanter mit dem Fall umgegangen zu sein. Ob Arbeiten wie die an der Uhlandstraße früher angekündigt werden können, werde man intern klären, sagte ein Sprecher. Verpflichtet sei das Unternehmen dazu erst vier Tage vorher.

(semi)
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