Düsseldorf Hörgerät eines Toten als Neuware verkauft

Düsseldorf · Ex-Mitarbeiter eines Hörgeräte-Akustikers gesteht, mit Nebengeschäften einen Schaden von rund 60 000 Euro verursacht zu haben. Einen angeblichen Komplizen entlastet er mit seiner Aussage.

Die jahrelange Belastung durch ein Strafverfahren wegen Diebstahls ging für einen Hörgeräteakustiker (33) gestern im Amtsgericht zu Ende. Der Mann soll zusammen mit dem Meister eines Betriebes im Düsseldorfer Norden die Firmen-Inhaber 2011 durch heimliche Nebengeschäfte um rund 60 000 Euro bestohlen haben. Der Ex-Kollege (35) legte gestern ein umfassendes Geständnis ab und gab auch zu, damals das Hörgerät eines Toten als Neuware verkauft, und diesen Erlös dann eingesteckt zu haben. Seinem früheren Mitarbeiter, der alle Vorwürfe energisch bestritt, war dagegen nichts nachzuweisen. Er wurde gestern freigesprochen.

Die Frau des Firmenchefs (62) ist auf beide Ex-Mitarbeiter nicht gut zu sprechen. Wegen Krankheit und Ausfall des Chefs hatten die Angeklagten damals den Betrieb allein betreut. Doch laut Anklage sollen mindestens 64 000 Euro nicht in die Firmenkasse geflossen, sondern durch heimliche Barverkäufe von Hörgeräten für private Zwecke abgezweigt worden sein. Den vollen Umfang aller Vorwürfe hat der damalige Betriebs-Meister (35) nun auf sich genommen. Er habe alle angeklagten Taten begangen, der Kollege habe nichts gewusst, geahnt oder von der Beute erhalten.

Das hat der Mitangeklagte sofort bekräftigt. Trotz des psychischen Drucks durch das jahrelange Verfahren sei es ihm gelungen, inzwischen selbst die Meisterprüfung abzulegen. Doch sich eine entsprechende Stelle zu suchen, habe er bisher nicht geschafft. Zumindest die Verfahrenslast ist ihm jetzt genommen. Das Amtsgericht sprach ihn in allen Punkten frei, für eine Komplizenschaft gebe es keine Belege. Die Frau des Firmenchefs hielt das allerdings für völlig unrealistisch. Heimlich nebenbei Geschäfte zu machen und den Betrieb zu bestehlen, "das haben die im Zusammenspiel geschafft", sagte sie. Nach ihrer Rechnung sei der Schaden für den Betrieb auch deutlich höher als jetzt in der Anklage beziffert. Nur Beweise konnte sie dafür nicht liefern.

Der geständige Ex-Mitarbeiter bot an, 60 000 Euro als Schadenswiedergutmachung an die Firma zu zahlen. Sein Prozess geht am kommenden Montag weiter.

(wuk)
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