Vor dem Amtsgericht Düsseldorf Vier Monate Fahrverbot und 1500 Euro Strafe für Hochzeitskorso

Düsseldorf · Mit einem großen Autokorso wurde im Düsseldorfer Süden eine Hochzeit gefeiert. Weil einige Teilnehmer mit ihren Wagen die Münchner Straße blockierten, müssen zwei Fahrer nun zahlen. Die Staatsanwaltschaft spricht von besonderer Rücksichtslosigkeit.

Polizei kontrolliert Hochzeitskorso auf der Dorotheenstraße in Düsseldorf
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Polizei kontrolliert Hochzeitskorso auf der Dorotheenstraße in Düsseldorf

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Foto: Christian Schwerdtfeger

Jeweils 1500 Euro als Strafe plus je vier Monate Fahrverbot hat das Amtsgericht jetzt gegen zwei Teilnehmer an einem illegalen Hochzeitskorso verhängt. Die beiden 28 Jahre alten Männer hatten demnach mit ihren Autos an einem Oktobersamstag gegen 17 Uhr die Münchener Straße kurz vor der Ausfahrt in Benrath blockiert – und damit die Schnellstraße zu rein privaten Zwecken und zur eigenen Belustigung für sich vereinnahmt, so der Vorwurf. Das wertet die Staatsanwaltschaft als Nötigung der anderen Autofahrer. Nach RP-Informationen haben beide Autofahrer bereits Einspruch gegen die Strafen eingelegt. Einen Prozesstermin für die öffentliche Verhandlung gibt es noch nicht.

Insgesamt sollen 15 Fahrzeuge der Hochzeitsteilnehmer am Tattag die Münchener Straße aus Übermut und in Feierlaune zeitweise komplett blockiert haben. Gäste und Brautpaar sollen aus Nordafrika stammen, zunächst die Heirat in Garath gefeiert haben, dann laut den Ermittlungen in einem „nicht als Kolonne angemeldeten, geschlossenen Verbund“ am Nachmittag per Autokorso zum Benrather Schloss aufgebrochen sein.  Als Fahrer einer weißen Mercedes-Limousine sowie eines roten Audi sollen die zwei 28-Jährigen die Feier-Kolonne damals angeführt, dann vor dem Benrather Abzweig ihre Geschwindigkeit immer weiter reduziert und mit eingeschalteten Warnblinkanlagen den Korso zuletzt sogar bis zum Stillstand abgebremst haben. Das wird ihnen jetzt als besondere Rücksichtslosigkeit und als Gleichgültigkeit gegenüber anderen Autofahrern angekreidet. Durch die Blockade sollen sie ihre Fahrzeuge nämlich bewusst als Hindernisse für die Weiterfahrt anderer Autofahrer eingesetzt haben.

Zunächst waren Strafverfahren wegen dieser Nötigung gegen sämtliche 15 Korso-Fahrer eingeleitet worden, ein Großteil davon wurde inzwischen allerdings eingestellt. Nur gegen die beiden Anführer der Kolonne sind jetzt schriftliche Strafbefehle ergangen, daneben soll es noch ein weiteres Verfahren gegen einen anderen Korso-Teilnehmer geben. Nach den aktuellen Einsprüchen der beiden 28-Jährigen wird das Amtsgericht den Vorfall demnächst nicht getrennt gegen jeden der zwei Teilnehmer prüfen, sondern in einem gemeinsamen Prozesstermin.

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