Düsseldorf Hilfe beim Vergleich des Energieverbrauchs

Düsseldorf · Der neue Energieausweis muss dem Mieter oder Käufer einer Wohnung vorgelegt werden. Doch dies geschieht längst nicht in jedem Fall.

 Der neue Energieausweis muss dem Mieter oder Käufer einer Wohnung vorgelegt werden.

Der neue Energieausweis muss dem Mieter oder Käufer einer Wohnung vorgelegt werden.

Foto: Remmers

Der neue gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis für Häuser soll die Entscheidung erleichtern, eine Wohnung zu mieten oder ein Haus zu kaufen. "Durch den Kennwert, ähnlich wie der Effizienzwert bei einem Kühlschrank, kann der Mieter oder Käufer schnell erkennen, ob der Energieverbrauch für das Heizen hoch oder niedrig ist", sagt Beate Uhr von der Verbraucherberatung Düsseldorf. Das sei wichtig, um die Höhe möglicher Nebenkosten richtig einschätzen zu können.

Damit dieses Problem bei jeder Verhandlung auch bewusst ist, muss der Eigentümer bei den Vertragsverhandlungen den Energieausweis von sich aus vorlegen und dem Interessenten eine Kopie überlassen. Das sehen die im Mai 2014 in Kraft getretenen Vorschriften vor. Außerdem müssen seitdem die Kennwerte auch in Anzeigen für Immobilien veröffentlicht werden. "Aber eine Auswertung der Verbraucherberatung von 1.700 Anzeigen in Düsseldorf und 46 weiteren Städten ergab, dass in rund 40 Prozent der Zeitungsanzeigen diese Angaben fehlte", berichtet Uhr.

Ab 2015 Bußgeld für Eigentümer, die keinen Energieausweis haben

Noch hat dies für Eigentümer keine Folgen, weil erst ab Mai 2015 ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro erhoben werden kann, so Ingo Apel vom Eigentümerverband Haus und Grund. Er rät aber allen Eigentümern, die Wohnungen vermieten oder an einen Verkauf denken, die Werte jetzt schon unbedingt zu nennen. "Das ist auch eine Abwehr gegen die Abmahnungsmasche, die einige Anwälte betreiben. Sie wollen mit dem Hinweis auf die Fehler Geld machen", sagt Apel. Deshalb sollten die Eigentümer auf die Vollständigkeit der Angaben achten.

Bei der Beurteilung des Energie-Aufwandes gibt es jedoch eine Schwierigkeit: "Es gibt zwei Ausweis-Arten, der eine beziffert den Verbrauch der Energie, der andere den rechnerischen Energiebedarf in einem Haus", so Marc-André Müller von der Energieberatung der Stadtwerke. Der Verbrauchsausweis beziffere nur, was die Inhaber einer Wohnung verbraucht haben. In einer vergleichbaren Wohnung kann der Verbrauch sehr hoch sein, wenn die Bewohner es sehr warm haben wollten, oder niedrig, wenn sie sparsam seien. "Für den Bedarfsausweis wird festgestellt, wie gut Wärmedämmung oder Fenster sind, daraus wird der Verbrauch abgeleitet", so Müller. Der Ausweis sei zwar teurer, aber er biete auch Anhaltspunkte für mögliche Sanierungen, um den Energieverbrauch zu senken.

Beratungen für die Bewertung des Energieausweises bieten Verbraucherberatung, Stadtwerke und Haus und Grund.

(RP)
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