Rockerkriminalität in Düsseldorf Verbot von Symbolen der Hells Angels und Bandidos

Düsseldorf · In Düsseldorf und der Region ist ab sofort das Tragen von Symbolen der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos verboten: Das sind für die Hells Angels der behelmte Totenschädel mit Engelsflügeln, für die Bandidos die Figur des Mexikaners sowie beide Schriftzüge. Das gilt auch für Mitglieder noch erlaubter Ortsgruppen der Rocker-Clubs. Das hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Rocker in NRW: Die Chronik der Gewalt
20 Bilder

Rocker in der Region – Chronik der Gewalt

20 Bilder
Foto: dpa, Fredrik von Erichsen

In Düsseldorf sind die Hells Angels bereits seit 2001 verboten. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass auch das Tragen ihrer Kennzeichen komplett verboten ist — egal, welcher Ortsname darunter steht. Das Verbot gilt in Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und im Rhein-Kreis Neuss.

Typische Kennzeichen der Hells Angels sind der behelmte Totenschädel mit Engelsflügeln ("Deathhead") und der rote Schriftzug "Hells Angels" - meisten werden sie auf der Motorradjacke, der sogenannten "Kutte" getragen. Diese Zeichen werden von den "Hells Angels" weltweit in identischer Form verwendet, wobei nicht selten durch einen Zusatz auf den jeweiligen Ortsverband ("Charter") hingewiesen wird.

Auch die öffentliche Verwendung der typischen "Bandido"-Kennzeichen (des sogenannten "Fat Mexican" und des rotgoldenden Schriftzuges "Bandidos") - unabhängig von etwaigen Ortszusätzen - ist ab jetzt strafbar. Entsprechendes gelte natürlich auch für Kennzeichen anderer Rocker-Gruppen, die bereits Gegenstand eines Vereinsverbots geworden sind.

Zuspruch vom Innenministerium

Nachteinsatz: Hells Angels und Bandidos in Köln
11 Bilder

Nachteinsatz: Hells Angels und Bandidos in Köln

11 Bilder

"Das Verbot gilt ab sofort", sagte Christoph Kumpa, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach Informationen unserer Redaktion soll es zeitnah Kontrollen geben - unter anderem auf der Düsseldorfer Kirmes.

"Das ist ein Schlag gegen die Rockerkriminalität und ein wichtiges Signal. Wir müssen auch alle rechtlichen Mittel ausschöpfen im Kampf gegen die Rocker. Wir müssen nun prüfen, ob sich das Verbot noch auf andere Städte übertagen lässt", sagte Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft in NRW, unserer Redaktion.

Polizei kontrolliert bei Rockerparty in Düsseldorf-Flingern
9 Bilder

Polizei kontrolliert bei Rockerparty in Düsseldorf-Flingern

9 Bilder

Das NRW-Innenministerium begrüßte den Vorstoß der Behörde. Für eine bundesweit einheitliche Linie in dieser Sache bemühe man sich derzeit um eine Änderung des Bundesvereinsgesetzes.

Gruppenfoto vor Düsseldorfer Rathaus

Die Hells Angels hatten kürzlich starke Präsenz in der Landeshauptstadt gezeigt: So posierten rund 50 Mitglieder der Rocker im Mai vor dem Düsseldorfer Rathaus für ein Gruppenfoto, zogen später durch die Altstadt. Das sei als gezielte Provokation an die Feinde und auch die Polizei zu werten, sagte damals Rettinghaus. "Damit zeigen die Hells Angels: Seht her, wir sind wieder in Düsseldorf und wir haben hier auch das Sagen."

Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte vor einer erneuten Eskalation im Rockermilieu im Rheinland - vor allem in Köln und Düsseldorf.

Kleidung mit Symbolen kann beschlagnahmt werden

Hintergrund für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. April 2014: Die Richter sind zu der Auffassung gelangt, dass "die öffentliche Verwendung dieser Kennzeichen ("Deathhead" und Schriftzug "Hells Angels") auch dann bereits als verboten anzusehen und unter Strafe gestellt ist, wenn diese mit einem Zusatz verwendet werden, der auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband hinweist." Diese Meinung teilt die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf.

Auf Grundlage des Hamburger Richterspruchs hatten bereits die Bundesländer Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Symbole der "Hells Angels" als verboten eingestuft.

Demnach ist es jetzt strafbar, die Symbole und Schriftzüge öffentlich zu verwenden, etwa auf der "Kutte" zu tragen oder sonst zu zeigen. Kleidungsstücke, auf die entsprechende Kennzeichen aufgebracht sind, können beschlagnahmt werden.

Die Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins in der Öffentlichkeit wird durch das Vereinsgesetz unter Strafe gestellt (§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort