Name und Nachricht Helge Achenbach darf noch nicht packen

Düsseldorf · Düsseldorfs wohl bekanntester Strafgefangener kommt nicht zur Ruhe. Erst wurde Helge Achenbach die Weihnachts-Amnestie versagt - und jetzt steht auch die - eigentlich für nahezu jeden erstmals Verurteilten übliche - Zwei-Drittel-Strafe auf dem Spiel. Denn die Staatsanwaltschaft Essen, die den Kunstberater im Juni 2014 in Handschellen vom Flughafen abführen ließ, ihm im Winter den Prozess machte und im März 2015 seine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Betruges am Essener Kaufmann Berthold Albrecht (Aldi Nord) erwirkte, will offenbar, dass Achenbach die komplette Zeit absitzt. Nächsten Mittwoch ist Achenbach, der zurzeit im offenen Vollzug ist und tagsüber als Sozialpädagoge in einem Flüchtlingsprojekt der Diakonie arbeitet, mal wieder zu einer Anhörung bei Gericht geladen.

 Eigentlich wollte er im Juni - nach zwei Dritteln der Strafe - gerne freikommen. Jetzt wird darüber verhandelt.

Eigentlich wollte er im Juni - nach zwei Dritteln der Strafe - gerne freikommen. Jetzt wird darüber verhandelt.

Foto: H.-J. Bauer

Düsseldorfs wohl bekanntester Strafgefangener kommt nicht zur Ruhe. Erst wurde Helge Achenbach die Weihnachts-Amnestie versagt - und jetzt steht auch die - eigentlich für nahezu jeden erstmals Verurteilten übliche - Zwei-Drittel-Strafe auf dem Spiel.

Denn die Staatsanwaltschaft Essen, die den Kunstberater im Juni 2014 in Handschellen vom Flughafen abführen ließ, ihm im Winter den Prozess machte und im März 2015 seine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Betruges am Essener Kaufmann Berthold Albrecht (Aldi Nord) erwirkte, will offenbar, dass Achenbach die komplette Zeit absitzt. Nächsten Mittwoch ist Achenbach, der zurzeit im offenen Vollzug ist und tagsüber als Sozialpädagoge in einem Flüchtlingsprojekt der Diakonie arbeitet, mal wieder zu einer Anhörung bei Gericht geladen.

Das Landgericht Kleve (in dessen Zuständigkeit Achenbachs derzeitiger Wohnsitz in der JVA Moers-Kapellen liegt) hatte schon zu Weihnachten einer vorzeitigen Haftentlassung zugestimmt. Die Entscheidung hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gekippt, nachdem die Essener Ankläger protestiert hatten. Sie fanden nicht nur, dass Achenbachs Teilgeständnis nicht von sonderlicher Reue getragen gewesen sei und sich der insolvente Kunstberater nicht um Wiedergutmachung bei den Aldi-Erben bemüht habe. In der Begründung warfen ihm die Juristen sogar vor, bei seiner Teilnahme am Düsseldorfer Marathon vor einem Jahr gepfuscht zu haben.

Zwar darf Achenbach erneut auf die positive Empfehlung der Klever Richter hoffen. Aber die Essener Staatsanwaltschaft soll dem Vernehmen nach bereits erneut an einem Einspruch feilen. Dann wäre erneut das OLG am Zug.

(ho)
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