Düsseldorf Hecken noch bis zum 28. Februar zurückschneiden

Düsseldorf · Gartenbesitzer dürfen Hecken und Büsche wegen des Vogelschutzes nur noch bis Ende des Monats zurückschneiden. Mit dem Beginn der Brutzeit stehen die Tiere ab dem 1. März unter besonderem Schutz.

Darauf hat die Untere Naturschutzbehörde Düsseldorf aufmerksam gemacht. Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während der Brutzeit der heimischen Vogelarten verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören.

Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, erklärte die Untere Naturschutzbehörde. Danach sind grundsätzlich nur noch Form und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen die frischen Triebe des Jahres zurückgeschnitten werden dürfen. Auch dabei müssen die Privatgärtner auf eventuelle Nester achten. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen gemacht werden.

In den Natur und Landschaftsschutzgebieten der Stadt sind Bäume, Hecken und Gebüsche das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rückschnitt grundsätzlich einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

(nic)
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