Düsseldorf Haus und Grund klagt gegen Müll- und Reinigungsgebühr

Düsseldorf · Der Hauseigentümerverband will gerichtlich klären lassen, ob sachfremde Leistungen von der Awista berechnet werden.

Das wird 2013 in Düsseldorf teurer
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Der Abfallwirtschaftsbetrieb (Awista) stellt der Stadt zu hohe Rechnungen für die Straßenreinigung und die Müllabfuhr in Rechnung. Deshalb sind die Gebühren, die die Stadtverwaltung erhebt, zu hoch. Diese Vermutung hat der Verband Haus und Grund und will die Berechnungen gerichtlich prüfen lassen. "Wenn die Gebühren in dieser Höhe ungerechtfertigt sind, zahlen alle Bürger drauf", sagt Haus-und- Grund-Justitiar Johann Werner Fliescher. Er schließt nicht aus, dass die Awista durch hohe Kostenkalkulation ihren Gewinn steigern will.

Anhaltspunkte für die Vermutung ergeben sich nach Meinung Flieschers aus den Gebührenberechnungen der Stadt. So werde für einen Straßenkehrer im Jahr 2005 ein Stundensatz von 42,82 Euro in Ansatz gebracht. Der Arbeitslohn eines Straßenkehrers liege aber etwa bei 18 Euro pro Stunde. "Es müssen also sachfremde Leistungen in den Stundensatz miteinbezogen worden sein", zieht Fliescher die Schlussfolgerung. Doch das sei nach dem Gebührenrecht nicht erlaubt.

Aufklärung über die Berechnungsgrundlagen verspricht sich Fliescher von einem Gutachten über die Leistungen von Awista, das das städtische Umweltamt eingeholt hat und das seit 2005 vorliegt. "Aber die Stadt hat dem Verband Haus und Grund das Gutachten für Nachprüfungen nicht zur Verfügung gestellt, weil sonst Geschäftsgeheimnisse der Awista bekannt werden könnten", berichtet Fliescher. Deshalb soll die Herausgabe jetzt beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Denn die Berechnung von Gebühren müsse transparent sein. Dafür sei die Einsicht in das Gutachten nötig.

Haus und Grund hält wegen der unklaren Angaben alle Bescheide für ungültig. Auch deswegen hat der Verband geklagt in seiner Eigenschaft als Hauseigentümer. Denn der Verband besitzt die Immobilie, in dem die Geschäftsstelle an der Oststraße untergebracht ist.

Weitere Ungereimtheiten sind Fliescher bei Prüfungen der Bescheide aufgefallen: "Nach den Angaben von Awista müsste ein Straßenkehrer einen Meter des Gehwegs in voller Breite in nur 8,4 Sekunden reinigen", erklärt er. Das sei unmöglich. Es sei anzunehmen, dass Straßen nicht so häufig gereinigt werden, wie berechnet wird. Er räumt aber ein, dass laut Rechtsprechung eine Reinigung nicht erfolgen muss, wenn die Straße sauber ist. "Erst nach drei Monaten fehlender Reinigung werden Klagen zugelassen", sagt er. Diesen Grundsatz will Haus und Grund beim Oberwaltungsgericht prüfen lassen.

Und nicht zuletzt hält Fliescher die Kosten für die Verbrennung des Mülls für überzogen. "Mit einem Verbrennungspreis von 207 Euro pro Tonne ist die Düsseldorfer Anlage eine der teuersten landesweit", sagt Fliescher. Auch das treibe die Gebühren in die Höhe.

(RP/EW)
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