Am Wochenende Erstmals Waffenverbot im Hauptbahnhof Düsseldorf

Düsseldorf · An diesem Wochenende sind im Hauptbahnhof Düsseldorf erstmals Waffen und andere gefährliche Werkzeuge verboten. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen. Das gab die Bundespolizei bekannt.

Der Hauptbahnhof Düsseldorf.

Der Hauptbahnhof Düsseldorf.

Foto: Christian A. Schroeder

Das Verbot gilt erstmals an diesem Wochenende (21. - 23. September) in genau festgelegten Zeiträumen, und zwar am Freitag von 18 Uhr bis Samstag 9 Uhr und dann noch einmal von Samstag 18 Uhr bis Sonntag 9 Uhr. Ähnliche Aktionen hatte die Bundespolizei in NRW zuvor bereits in den Hauptbahnhöfen in Köln und Dortmund durchgeführt.

Die für den Hauptbahnhof Düsseldorf zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat in einer sogenannten Allgemeinverfügung genau festgelegt, für welche Bereiche das Verbot gilt und was unter einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug zu verstehen ist.

Der Geltungsbereich umfasst demnach den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen davon ist lediglich die U-Bahnstation. Nicht betroffen von dem Verbot sind unter anderem Polizisten, Zöllner, Bundeswehrangehörige, der städtische Ordnungsdienst oder Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten. Auch in Gastronomieunternehmen Beschäftigte dürfen natürlich weiter Messer nutzen. Fahrgästen der Bahn ist es gestattet, Waffen und Messer zu transportieren, wenn sich diese in einem entsprechend gesicherten Behälter befinden. Ferner ist es Handwerkern im Bereich des Bahnhofsgebäudes erlaubt, Messer mit sich zu führen, wenn sie diese für ihren konkreten Auftrag benötigen.

Laut der Verfügung ist während der genannten Zeiträume im Bahnhof jeder Gegenstand verboten, „der durch menschliche Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen.“ Dabei handelt es sich etwa um Messer jeglicher Art sowie Baseballschläger oder Beile. Ausgenommen sind erlaubte Tierabwehrsprays.

Überwacht wird das Verbot von Beamten der Bundespolizei. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ferner können Platzverweise ausgesprochen werden. Die Bahn kann darüber hinaus ein Hausverbot und einen Beförderungsausschluss verhängen.

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