"Mordprozess ohne Leiche" Hans Hansen wegen Falschaussage verurteilt

Düsseldorf · Zwanzig Jahre nach dem Verschwinden des Kö-Millionärs Otto-Erich Simon stand der damals Hauptverdächtige Hans Hansen am Montag erneut als Angeklagter vor Gericht. Diesmal ging es um eine Falschaussage in einem Zivilprozess. Widerstandslos ließ er sich zu einer Geldstrafe verurteilen. Der damalige "Mordprozess ohne Leiche" wird aber nicht neu aufgerollt.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Die Erfahrungen von Hans Hansen mit der Justiz haben ihn dauerhaft krank gemacht. Schwere Depressionen und körperliche Beschwerden hat der inzwischen 72-Jährige zurückbehalten, seit er sich Mitte der 1990-er Jahre im spektakulären "Mordprozess ohne Leiche" für den Tod des Kö-Millionärs Otto-Erich Simon (71) verantworten sollte.

Damals musste Hansen wegen seiner Erkrankungen zeitweise sogar in psychiatrische Stationen verlegt werden. Zuletzt wurde das Mordverfahren damals ohne Urteil abgebrochen, weil Hansen als "dauerhaft verhandlungsunfähig" gilt. Und doch musste er gestern wieder auf eine Anklagebank.

Vor dem Amtsgericht ging es um eine Falschaussage, die er 2007 in einem Zivilprozess zugunsten seines Sohnes (45) abgeliefert haben soll. Kopfschüttelnd, aber ohne Widerstand ließ Hansen sich dafür zu 1800 Euro Strafe verurteilen. Sein Verteidiger Klaus Bernsmann erklärte hinterher: "Sein Zustand hat sich mit den Jahren nicht verbessert, eher noch verschlechtert. Es geht ihm nicht gut." Und längere Prozesse könne Hansen keinesfalls durchstehen.

Rückblende: Mitte 1991 verschwand der Kö-Millionär Otto-Erich Simon (71) spurlos. Kurz danach präsentierte Hans Hansen einen Kaufvertrag, wonach er beide Simon-Grundstücke Kö 76 und 78 (die auf rund 80 Millionen D-Mark geschätzt wurden) für 25 Millionen Mark gekauft habe. Hansen plante eine zweite Einkaufsgalerie an der Kö, ähnlich dem Brune-Vorbild.

Aber dann kam heraus: Simons Unterschriften auf dem Kaufvertrag waren gefälscht. Die Staatsanwaltschaft geht bis heute davon aus, dass der Millionär getötet wurde. Musste Simon sterben, weil er seine Häuser nicht verkaufen wollte? Eine Leiche wurde nie gefunden.

Und doch kam Hansen nicht nur wegen Betruges und Urkundenfälschung (im Zusammenhang mit den Grundstücken) vor Gericht, sondern auch wegen Mordes. In der U-Haft und im Prozess mit 135 Verhandlungstagen sagte er dazu kein Wort, wurde aber immer schwächer, verwirrter, zuletzt unheilbar krank. 1996 musste der Prozess wegen seines desolaten Gesundheitszustands abgebrochen, das Mordverfahren zuletzt sogar eingestellt werden.

Und dabei soll es bleiben, erklärte der damals ermittelnde Staatsanwalt Stefan Trunk am Montag auf RP-Anfrage: "Hansen ist laut Gutachten auch künftig für langwierige Strafverfahren nicht verhandlungsfähig." Zudem sei die Beweislage für die Anklage nach zwanzig Jahren jetzt deutlich schwieriger, etliche der damaligen Zeugen sind inzwischen gestorben. Staatsanwalt Trunk plant daher nicht, den immer noch ungelösten Simon-Fall erneut aufzurollen.

Immerhin war Hans Hansen auch gestern vor dem Amtsgericht die innere Anspannung deutlich anzumerken: Weit vornübergebeugt auf der Anklagebank, barg er das bleiche Gesicht minutenlang in beiden Händen. In dieser Haltung hatte er einst auch als Mordangeklagter die Sitzungen des Schwurgerichts über sich ergehen lassen.

Wie erlöst wirkte Hansen daher, als der Amtsrichter nach 18 Minuten zum Urteil kam. Ohne Widerrede nahm Hansen die Strafe hin. Parallel wurde sein Sohn wegen Urkundenfälschung zu 2700 Euro verurteilt. Er gab zu, in einem Zivilprozess einen gefälschten Vertrag vorgelegt zu haben. Hans Hansen hatte in jenem Zivilstreit als Zeuge dann beteuert, das Dokument sei in seiner Gegenwart unterzeichnet worden und deshalb echt.

(RP)
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