18 Monate Bewährung für Düsseldorfer Hanf-Plantage im Schlafzimmer

Düsseldorf · Als Opfer seines gärtnerischen Erfolges – so betrachtete sich ein 32-jähriger Düsseldorfer am Dienstag auf der Anklagebank beim Amtsgericht. In seiner Hildener Wohnung hatte er mehr als 50 Hanfpflanzen im Wandschrank seines Schlafzimmers gezüchtet und über 700 Gramm Marihuana erzielt. Polizisten, die nachts zufällig vorbeikamen, hatten den richtigen Riecher, folgten ihrer Nase und ließen den illegalen Züchter auffliegen.

Als Opfer seines gärtnerischen Erfolges — so betrachtete sich ein 32-jähriger Düsseldorfer am Dienstag auf der Anklagebank beim Amtsgericht. In seiner Hildener Wohnung hatte er mehr als 50 Hanfpflanzen im Wandschrank seines Schlafzimmers gezüchtet und über 700 Gramm Marihuana erzielt. Polizisten, die nachts zufällig vorbeikamen, hatten den richtigen Riecher, folgten ihrer Nase und ließen den illegalen Züchter auffliegen.

Der junge Mann, nun Student des Wirtschaftsrechts, bekam vor Gericht eine Bewährungsstrafe plus 500 Euro Geldauflage. In seiner Anliegerstraße fühlte sich der 32-Jährige wohl sicher vor der Polizei. So sicher, dass er die speziellen Abluftfilter für seine Hasch-Anlage sogar demontiert hatte. Das ging gut bis zu einer nächtlichen Zufallskontrolle. Denn im Mai 2012 stoppte ein Streifenwagen in der Wohngegend ein Auto — und weil den Beamten sofort "deutlicher Marihuana-Geruch" in die Nase stieg, durchsuchten sie Fahrer und Auto sehr gründlich. Da nichts zu finden war, durfte der Mann weiterfahren.

Doch der süßliche Geruch blieb, als das kontrollierte Auto schon längst weg war. Immer der Nase nach, kamen die Polizisten zu den Erdgeschossfenstern des Studenten. Der weigerte sich, die Tür zu öffnen, also traten die Beamten sie gewaltsam ein, witterten im Schlafzimmer eine Drogen-Plantage — und wurden fündig. Der bisher unbescholtene Angeklagte sagte, er habe die professionelle Ausrüstung zur Zucht von Hanfpflanzen von einem Schuldner in Zahlung genommen, sich dann selbst ("nur zum Eigenverbrauch!") als Hanfgärtner versucht und sei vom Zuchterfolg überwältigt gewesen.

So überwältigt, dass er die Anlage teils schon wieder abgebaut, nur die Pflanzen behalten habe. Das Gericht misstraute ihm. Bei einem derartigen Zuchterfolg gingen die Richter von unerlaubtem Drogenhandel aus. Zumal die erntereifen Pflanzen fast 7000 Konsum-Einheiten ergaben. Unvorstellbar sei, dass jemand solche Mengen allein verbrauchen könne. Mit 18 Monaten Bewährungsstrafe und 500 Euro Auflage für illegalen Anbau und Drogenhandel entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Student beteuerte, ihm sei der Polizeieinsatz derart in die Knochen gefahren, dass er seither kein Gramm mehr geraucht, sondern der Droge nun komplett "abgeschworen" habe.

(wuk)
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