Rheinbahn Handyticket nur mit vollem Akku nutzen

Düsseldorf · Wer den "Handy Ticket"-Dienst der Rheinbahn nutzt, sollte darauf achten, dass während der Bahnfahrten sein Smartphone ausreichend geladen ist. Zurzeit nutzen rund 15.000 Fahrgäste den mobilen Ticketautomaten, mit dem jederzeit von unterwegs ein Ticket gekauft werden kann – sollte der Akku des Gerät jedoch ausfallen, die Fahrkarte somit nicht gezeigt werden können und auch Personalausweis oder Geldkarte nicht griffbereit sein, könnten bei einer Kontrolle eine Strafe von 40 Euro anfallen.

Wer den "Handy Ticket"-Dienst der Rheinbahn nutzt, sollte darauf achten, dass während der Bahnfahrten sein Smartphone ausreichend geladen ist. Zurzeit nutzen rund 15.000 Fahrgäste den mobilen Ticketautomaten, mit dem jederzeit von unterwegs ein Ticket gekauft werden kann — sollte der Akku des Gerät jedoch ausfallen, die Fahrkarte somit nicht gezeigt werden können und auch Personalausweis oder Geldkarte nicht griffbereit sein, könnten bei einer Kontrolle eine Strafe von 40 Euro anfallen.

Entscheidet man sich für die Nutzung des "Handy Ticket"-Systems, muss man den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zustimmen. Diese enthalten unter anderem, dass das Handy oder das Smartphone während der Fahrt im ÖPNV betriebsbereit gehalten werden muss. Denn nur mit funktionierendem Akku kann von Kontrolleuren der in der Fahrkarte enthaltene QR-Code auf dem Display abgelesen werden.

Zudem ist das Handyticket nur im Zusammenhang mit einem zuvor angegebenen Kontrollmedium gültig — beispielsweise einer Bankkarte oder einem Personalausweis. Mit Hilfe des Kontrollmediums können Kontrolleure, sollte das Handy vergessen worden sein herausfinden, ob der Fahrgast ein gültiges Ticket besitzt.

Hat man diese Unterlagen und auch das Telefon vergessen, muss man auf andere Weise als mit dem Dienst "Handy Ticket" eine Fahrkarte kaufen, da man seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn man Inhaber eines Monatsticket ist. Die Rheinbahn will damit verhindern, dass das Ticket an Dritte weitergegeben werden kann.

Mehr Informationen zum Handyticket unter www.rheinbahn.de/handyticket.

(anch)
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