Düsseldorf Polizei wird beim Thema Handy am Steuer strenger

Düsseldorf · Wer beim Autofahren telefoniert, hat ein vierfach höheres Unfallrisiko. Aber die Beweisführung ist schwierig. Bei jedem zehnten Unfall soll das Mobiltelefon eine Rolle spielen. Was erlaubt ist - und was man am Steuer lassen sollte.

 Bei dem Unfall auf der Johannstraße (den alle Beteiligten wundersamerweise ohne schwerwiegende Verletzungen überstanden) hatte sich nicht nachweisen lassen, dass einer der Verursacher durch das Handy abgelenkt war.

Bei dem Unfall auf der Johannstraße (den alle Beteiligten wundersamerweise ohne schwerwiegende Verletzungen überstanden) hatte sich nicht nachweisen lassen, dass einer der Verursacher durch das Handy abgelenkt war.

Foto: Gerhard Berger

Rund 4500 Autofahrer hat die Düsseldorfer Polizei im vergangenen Jahr mit dem Handy am Ohr erwischt. Das bedeutet rund 270 000 Euro für die Staatskasse, viereinhalbtausend Einträge in der Flensburger Verkehrsdatei - und nach Ansicht von Experten wohl auch eine Menge Beinahe-Unfälle. "Wer beim Fahren telefoniert, hat ein viermal höheres Unfallrisiko als ohnehin schon", sagt Polizeisprecher Jochen Schütt. Einen anschaulichen Vergleich haben amerikanische Wissenschaftler ermittelt: Telefonierende Autofahrer fahren so wie angetrunkene - das Handy wirkt wie 0,8 Promille im Blut.

Deshalb wird die Düsseldorfer Polizei künftig noch mehr auf telefonierende Fahrer achten. Denn das seit 2001 geltende Verbot - inzwischen liegt das Bußgeld bei 60 Euro - gehört wohl immer noch zu den am häufigsten missachteten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Statistiker haben errechnet, dass bei jedem zehnten Unfall das Mobiltelefon eine Rolle spielte. Eindeutige Zahlen gibt die Verkehrsbilanz der Düsseldorfer Polizei aber nicht her. "Es ist nicht ganz einfach festzustellen, ob das Handy tatsächlich benutzt wurde."

So wie im vergangenen August, als auf der Johannstraße zwei Autos zwischen zwei Lkw eingeklemmt wurden. Weil der Verdacht bestand, dass einer der beteiligten Fahrer telefoniert hatte, war das Handy sichergestellt worden. Bewiesen werden konnte aber nichts. Denn: Die Polizei kann zwar feststellen, ob und wann telefoniert oder SMS geschickt wurden. Aber nicht, ob das Telefon für etwas anderes genutzt wurde. Und da, so Schütt, "gibt es bei Smartphones ja vielfältige Möglichkeiten".

Darf die Polizei mein Handy kontrollieren? Nein. Auch nach einem Unfall ist den Beamten der Blick ins Handy nur gestattet, wenn der Fahrer einverstanden ist. Oder wenn es einen dringenden Verdacht (etwa durch Zeugenaussagen) gibt, dass sich der Fahrer zum Unfallzeitpunkt mit dem Telefon beschäftigt hat. Für diese Überprüfung ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft nötig, die im Einzelfall auch nachträglich erteilt werden kann. Bei Unfällen mit Verletzten soll die Überprüfung in NRW künftig Standard werden, hat Innenminister Ralf Jäger kürzlich angekündigt.

Ist Telefonieren über Kopfhörer erlaubt? Im Prinzip ja. Nur das Wählen oder Annehmen des Anrufs eben nicht. Denn: Das Verbot bezieht sich auf das Bedienen des Telefons. Auch das "Wegdrücken" eines Anrufs fällt darunter. Erlaubt sind ausschließlich Freisprecheinrichtungen, bei denen die Bedienung am Lenkrad erfolgt.

Und wenn ich das Handy als Navi nutze? Gilt das Gleiche. Die Bedienung des Geräts ist nicht gestattet. Das Verbot schließt damit auch SMS-Schreiben, Internetsurfen, Musikauswahl oder E-Mail-Lesen ein. Und es gilt auch für die Bedienung eines "normalen" Navigationsgeräts ohne Schalteinheit am Lenkrad.

Düsseldorf: Unfallstatistik 2014
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Gilt das Verbot auch, wenn das Auto steht? So lange der Motor läuft: Ja. In Fahrzeugen mit Start-Stop-Automatik, die etwa vor einer roten Ampel abschalten, darf das Handy bedient werden. Wer in einem herkömmlichen Auto sitzt, riskiert ein Bußgeld, wenn er im Stau die Nachricht tippt, dass er sich verspäten wird. Streng genommen gilt das auch auf einem Parkplatz, wenn der Motor läuft. Da hat aber die Polizei auch einen Ermessensspielraum.

Dürfen Radfahrer telefonieren? Nicht, so lange sie fahren. Das kostet 25 Euro Bußgeld.

Wie ist die Regelung für Fußgänger? Da gibt es derzeit keine. Obwohl es immer wieder schwere Unfälle gibt, bei denen Fußgänger von Fahrzeugen erfasst werden, die sie nicht kommen hörten, weil sie per Kopfhörer Musik hörten.

Düsseldorf: Das sind die Unfallschwerpunkte 2014
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Ein Tipp zur Selbstüberlistung Weil der Reflex, zum Telefon zu greifen, wenn es klingelt, nur allzu menschlich ist, raten Polizisten, das Gerät vor der Fahrt in den Kofferraum zu packen - dann ist die Versuchung nicht so groß.

(RP)
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