Amtsgericht Hakenkreuzfahne in Fensternähe: Bewährung

Düsseldorf · Eine Hakenkreuzfahne in einer Wohnung, von außen sichtbar aufgehängt, ist keine Privatsache und hat nichts mit Gestaltungsfreiheit zu tun – sondern ist eine Straftat. So urteilte am Dienstag, 28. Februar, ein Amtsrichter und sprach einen Mieter (58) von der Oststraße wegen öffentlicher Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation schuldig.

 Die Polizei forderte eine Drehleiter an, um das Nazi-Symbol fotografisch zu sichern.

Die Polizei forderte eine Drehleiter an, um das Nazi-Symbol fotografisch zu sichern.

Foto: Berger

Eine Hakenkreuzfahne in einer Wohnung, von außen sichtbar aufgehängt, ist keine Privatsache und hat nichts mit Gestaltungsfreiheit zu tun — sondern ist eine Straftat. So urteilte am Dienstag, 28. Februar, ein Amtsrichter und sprach einen Mieter (58) von der Oststraße wegen öffentlicher Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation schuldig.

Die Staatsanwältin hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Doch der Richter verhängte eine Gesamtstrafe von vier Monaten mit Bewährung. Der Mann will Berufung einlegen. Die Gestaltungsfreiheit innerhalb einer Wohnung endet dort, wo die Dekoration von außen für die Öffentlichkeit, also für einen unbestimmten Personenkreis, sichtbar ist — und Strafgesetze verletzt. Darauf wies der Richter den 58-Jährigen hin.

Das Aufhängen der verbotenen Nazi-Fahne an einem Schrank in Fensternähe "ist öffentliches Verwenden", so das Urteil, weil das illegale NS-Symbol vorigen November von außen klar sichtbar war. Das bestätigten ein Passant (38) und ein Polizist (29) als Zeugen. Beide konnten damals von der anderen Seite der Oststraße das Nazi-Emblem auf der verbotenen Fahne durch das Fenster der Wohnung im zweiten Stock "deutlich" sehen. Der Angeklagte pochte auf Freiheit bei der Innendekoration: "Das ist meine Wohnung, und dieses Recht lasse ich mir nicht nehmen!"

Die Polizei habe ja sogar einen Leiterwagen der Feuerwehr gebraucht, um durch das Fenster Beweise zu sichern. Der 58-Jährige: "Das ist Spannermentalität!" Seit Jahren hänge jene Fahne (neben Hitler-Fotos, Wehrmachts-Orden und SS-Flagge) ohne Beanstandungen dort — "auch heute noch". Laut Urteil macht sich der Angeklagte damit seit Jahren strafbar.

Er kündigte sofort an, er wolle seine Auffassung von "Einrichtungsfreiheit" nun in der Berufung durchsetzen. Weil er seit 1984 mehrfach vorbestraft ist und auch einen Computerdiebstahl aus dem offenen Kofferraum eines Autos an der Kö zugab, hielt der Richter vier Monate auf Bewährung für "unerlässlich"

(wuk)
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