Polizei griff ein Hakenkreuz-Fahne im Wohnzimmer

Düsseldorf · Auf Anordnung der Polizei musste ein 58-jähriger Düsseldorfer seine Wohnung an der Oststraße umdekorieren. Dass der Mann sich mit NS-Devotionalien und verbotenem Propaganda-Material in seinen vier Wänden umgibt, ist zwar nicht verboten. Aber die Hakenkreuzfahne, die bis zum Wochenende eine dieser Wände zierte, war auch von außen sichtbar – und erfüllte damit den Straftatbestand der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen.

Gäste des gegenüberliegenden Lokals hatten die Polizei informiert. Von der Drehleiter der Feuerwehr aus warfen die Beamten einen gründlichen Blick durchs Fenster im Obergeschoss. Und als der Staatsschutz den 58-Jährigen befragte, habe der sich auf eine Art geäußert, die ihm auch noch eine Anzeige wegen Volksverhetzung einbrachte, bestätigte Polizeisprecherin Susanna Heusgen. Der Mann sei dem polizeilichen Staatsschutz bislang nicht bekannt gewesen, gehöre auch keiner bekannten rechtsextremen Gruppe an.

Eine organisierte rechtsextreme Szene gebe es ohnehin seit längerem in Düsseldorf nicht, heißt es beim Staatsschutz. Vereinzelte Treffen gibt es nach Erkenntnissen unserer Zeitung gelegentlich in Gerresheim und Derendorf. Die noch vor zehn Jahren in Düsseldorf agierenden Neo-Nazis sind ins Umland und das Ruhrgebiet verzogen.

Wegen Verwendung verbotener Nazi-Symbole oder Verbreitung von Propaganda hat der Staatsschutz im vorigen Jahr 160-mal ermittelt, 14 Verfahren weniger als im Vorjahr. Auch Volksverhetzung und Hakenkreuzschmierereien sind laut Statistik rückläufig.

(jco)
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