Düsseldorf Haftstrafe wegen Scheren-Attacke

Düsseldorf · 24-jähriger Drogensüchtiger muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Mit drei Jahren Gesamtstrafe plus der gerichtlichen Unterbringung in einer Drogenentzugs-Anstalt hat das Düsseldorfer Landgericht gestern den Prozess gegen einen drogensüchtigen 24-Jährigen beendet. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung im Drogenrausch. Im Oktober 2011 hatte der Angeklagte laut Geständnis seine schlafende Freundin (21) mit einer Schere am Hals verletzt, hatte sie danach noch massiv gewürgt. Die Frau berichtete im Prozess von Todesängsten, die sie damals ausgestanden habe. Das Gericht blieb mit seinem Urteil genau ein Jahr unter dem Strafantrag des Staatsanwalts. Er hatte vier Jahre Haft für den vielfach vorbestraften Drogensüchtigen gefordert.

Er sei damals aus einem Drogen-Trip einfach nicht wieder richtig zu sich gekommen, hatte der 24-Jährige zu Prozessbeginn erklärt. An Details der Tatnacht könne er sich nicht mehr erinnern. Seine damalige Freundin wusste aber noch viele Einzelheiten. Nachmittags habe sie die Wohnung des Angeklagten schon verlassen, weil der 24-Jährige "völlig wirr und paranoid" reagiert habe. Erst nach einem abendlichen Telefonat ist sie zu ihm zurückgekehrt, "um ihn zu beruhigen". Doch als sie in den frühen Morgenstunden dann bei ihm eingeschlafen sei, habe sie plötzlich "etwas Heißes" am Hals gespürt und sei vom Angeklagten fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden. Der Angeklagte hatte ihr im Schlaf mit einer Schwere eine Wunde am Hals zugefügt, sich nachher dafür vielfach bei ihr entschuldigen wollen.

Eine frühere Verurteilung zu 16 Monaten Haft hat das Landgericht wegen dieses Angriffs auf die schlafende Frau jetzt auf drei Jahre Gesamtstrafe erhöht und seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet.

(RP)
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