Rotlicht-Prozess Haft für Thomas M.: Angeklagter stellt sich

Düsseldorf · In Begleitung seines Anwalts hat sich Thomas M. am Donnerstag im Justizzentrum den Behörden gestellt. Die hatten den Hauptangeklagten im Prozess um den Betrug von Freiern in den früheren Edelbordellen an der Rethelstraße bereits gesucht, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) eine erneute Inhaftierung verfügt hatte.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Das Oberlandesgericht gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen M.s Freilassung vor vier Wochen statt — allerdings nur vorläufig. Denn die Staatsanwaltschaft hatte einerseits gegen den Landgerichtsbeschluss, den Haftbefehl aufzuheben, protestiert und andererseits gegen die sofortige Umsetzung dieses Beschlusses. Letzterem stimmte das Oberlandesgericht zu, weil es - anders als das Landgericht - noch Verdunkelungsgefahr sieht. Über die eigentliche Beschwerde wird erst später entschieden.

Dass M. danach wieder frei kommt, ist also nicht ausgeschlossen, das juristische Tauziehen noch nicht zu Ende. Bereits drei Monate nach ihrer Festnahme bei einer Razzia im Sommer 2012 waren M. und weitere Beschuldigte aus der U-Haft entlassen, im Dezember 2012 nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder inhaftiert worden.

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Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Anklage wirft M. und seinen früheren Mitarbeitern vor, Freier systematisch betäubt und ausgeplündert zu haben. Nachdem mehrere der angebliche Opfer diese Vorwürfe vor Gericht jedoch nicht stützen konnten, waren die Haftbefehle nach und nach aufgehoben worden — im Fall von M. am 10. März gegen 100.000 Euro Kaution.

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