Bürgerinitiative wehrt sich gegen Stadt Hafenalarm legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zuschke ein

Düsseldorf · Die Bürgerinitiative hat über das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Hafen-Machbarkeitsstudie gefordert. Die Frist wurde nicht eingehalten. Jetzt fordert die Landesbeauftragte für Datenschutz eine Stellungnahme von Planungsdezernentin Cornelia Zuschke ein.

 Gegen Cornelia Zuschke wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Gegen Cornelia Zuschke wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Bürgerinitiative Hafenalarm, die sich seit Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem Containerterminal wendet, hat am Sonntag per E-Mail Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Cornelia Zuschke sowie Beschwerde nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingelegt. Die Mail ist an Oberbürgermeister Stephan Keller, die Bezirksregierung als Kommunale Dienstaufsicht der Stadt Düsseldorf und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegangen.

Hintergrund ist, dass die Frist für die Akteneinsicht in die Machbarkeitsstudie für den Reisholzer Hafen am Freitag ergebnislos abgelaufen ist. In einem Schreiben hatte die Stadt mitgeteilt, dass es eine zeitliche Verzögerung gebe, da Zuschke, die in Personalunion Planungsdezernentin der Stadt und Aufsichtsratsvorsitzende der Hafenentwicklungsgesellschaft ist, erst noch in einer Aufsichtsratssitzung der Entwicklungsgesellschaft, die am 1. Dezember sein wird, von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müsse.

Zum einen will Hafenalarm nicht bis Dezember warten, zum anderen können deren Mitglieder nicht nachvollziehen, dass Cornelia Zuschke als Dezernentin inhaltlich in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 Ende August ermächtigt gewesen sei, inhaltlich als Dezernentin besagte Machbarkeitsstudie zur Fortentwicklung des Reisholzer Hafens darzustellen und zu bewerten. Das, so Hafenalarm, lasse sich nach Lesart des Anschreibens der Stadt an Hafenalarm mit der vorhandenen Schweigepflicht schließlich nicht vereinbaren. Zudem, so Hafenalarm in der Beschwerde, heiße es in der Nachricht der Verwaltung vom 17. November, dass der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf die Machbarkeitsstudie gar nicht vorliege.

In ihrer Beschwerde-Mail stellt die Bürgerinitiative folgenden Antrag: Die Behörden sollen feststellen, dass die Beigeordnete und Dezernentin Cornelia Zuschke gegen das Informationsfreiheitsgesetz gegenüber der Bürgerinitiative (BI) Hafenalarm verstoßen hat. „Ihr wird aufgegeben, den SprecherInnen der BI die Machbarkeitsstudie D.Port Hafen Reisholz unverzüglich entsprechend dem Antrag vom 17. Oktober vollständig zuzuleiten.“

Die Bezirksregierung hat gegenüber unserer Redaktion den Eingang des Schreibens bestätigt. Allerdings sei für die vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beigeordnete Cornelia Zuschke der Oberbürgermeister selbst als Dienstvorgesetzter zuständig. „Wir sind in Ausübung der Funktion als dienstvorgesetzte Stelle nur bei einer Beschwerde direkt gegen den Hauptverwaltungsbeamten wie Landrat oder Oberbürgermeister gefragt.“ Die Pressestelle des Landes, an dem die Datenbeauftragte angedockt ist, teilt lediglich mit, dass man keine Auskünfte geben könne zu Eingaben konkreter Personen.

Update:

Die NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Christine Weggen, hat nach einer Beschwerde von Mitgliedern der Bürgerinitiative Hafenalarm Düsseldorfs Planungsdezernentin Cornelia Zuschke um Stellungnahme gebeten. Hintergrund ist die Antwort der Stadt auf eine geforderte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Initiative hatte darüber die Herausgabe der Machbarkeitsstudie der Hafen-Entwicklungsgesellschaft gefordert. Die Justiziarin der Stadt hatte darauf verwiesen, dass der Stadt die Studie nicht vorliege. Cornelia Zuschke haben über deren Inhalt nur Kenntnis in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der Hafen-Entwicklungsgesellschaft.

Diese Doppelfunktion nimmt nun auch die Landesbeauftragte in ihrem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, zum Anlass, klären zu lassen, ob die Studie nicht doch bei der Stadt vorhanden sei oder eventuell nur bei Frau Zuschke in ihrer anderen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der GmbH. Der bestehende Anspruch auf Informationen erstrecke sich nur auf tatsächlich vorhandene Informationen; die auskunftspflichtige Stelle treffe insoweit keine Beschaffungspflicht, schreibt die Landesbeauftragte. Die Mitglieder von Hafenalarm hoffen nach wie vor auf die Herausgabe der Informationen.

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