Verwaltungsgericht verhandelt Hafen: Wer zahlt für Terrorabwehr?
Düsseldorf · Das Hafensicherheitsgesetz schreibt vor, wie sich Häfen vor Gefahren durch Terrorismus schützen müssen. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen wollen, dass die Polizei den Schutz übernimmt. Die Bezirksregierung lehnt das ab. Es geht um viel Geld. Heute verhandelt das Verwaltungsgericht.
Die Nachwirkungen der Terroranschläge vom 11. September sind in ihren Rechtsfolgen bis an den Rhein zu spüren. Im Jahr 2007 hat der nordrhein-westfälische Landtag das so genannte "Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen" verabschiedet. Es regelt bis ins kleinste Detail, wie sich die Binnenhäfen des Landes vor "Sabotage und terroristischen Angriffen" schützen müssen. Das trifft auch die Neuss-Düsseldorfer Häfen.
Jetzt aber gibt es Streit zwischen der Verwaltung und der Betreibergesellschaft darum, wer die Kosten für die hohen Sicherheitsanforderungen tragen muss.
Zum Hintergrund: Durch das neue Gesetz sind die Neuss-Düsseldorfer Häfen gezwungen, ein Sicherheitskonzept für die Anlagen vorzulegen. Das Papier wurde im Jahr 2010 schließlich der Bezirksregierung vorgelegt. Diese vertritt die Landesregierung in dieser Frage und war mit der Prüfung des Konzeptes beauftragt. Nach einer ersten Prüfung jedoch hat die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) das Sicherheitskonzept der Neuss-Düsseldorfer Häfen abgelehnt. Begründung: Das Papier sah vor, dass Polizisten die Kontrolle der Zugänge und Zufahrten des Hafens übernehmen.
"Das wäre dann notwendig, wenn für den entsprechenden Bereich die Gefahrenlage der Stufe zwei ausgerufen wird", erklärte Saskia von Bülow, Justiziarin der Hafenbetreibergesellschaft im RP-Gespräch. Die Bezirksregierung, als Vertreterin des Landes zuständig für Polizeifragen, sieht aber die Neuss-Düsseldorfer Häfen selbst in der Pflicht. Also müsste der Hafenbetreiber Mitarbeiter für die Kontrollen abstellen oder einen Sicherheitsdienst beauftragen. Wie hoch die Kosten dafür sind, kann der Hafen heute nicht genau beziffern. Allerdings dürften sie erheblich sein. "Die Hafenanlagen haben acht bis zehn Zufahrten, die von jeweils zwei Personen kontrolliert werden müssen", sagt Justiziarin von Bülow. Vor gut einem Jahr hat die Hafengesellschaft Klage gegen die Ablehnung des Sicherheitskonzeptes durch die Bezirksregierung eingereicht.
Offiziell geht es nicht um die Kostenfrage. "Hafen und Bezirksregierung streiten darum, ob Privatpersonen wie Sicherheitsdienst-Angestellte oder Hafenmitarbeiter im öffentlichen Raum überhaupt berechtigt sind, Personen oder Fahrzeuge zu kontrollieren", erklärt der Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Gerd Ulrich Kapteina der selbst dort Richter ist.
Die Hafenjustiziarin ist zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht zugunsten der Neuss-Düsseldorfer Häfen entscheidet. Heute tagt die sechste Kammer des Gerichts öffentlich über die Klage. Das Gericht besteht aus fünf Richtern, zwei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass egal wie das Gericht entscheidet, eine der Parteien in Berufung gehen wird. Die mündliche Sitzung ist heute um 9.30 Uhr, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Saal 2.