Prozess in Düsseldorf Bulldoggen mit falschen Papieren um die halbe Welt geflogen

Düsseldorf · Zwei Männer sollen Bulldoggen und Pitbulls aus Europa in die USA und dann nach Düsseldorf geflogen haben, um Ausfuhrbestimmungen zu umgehen. Weil die Tiere gefälschte Papiere hatten, kamen die Männer vor Gericht.

 Die Angeklagten sollen die Papiere von Pitbulls und amerikanischen Bulldoggen (Symbolbild) gefälscht haben.

Die Angeklagten sollen die Papiere von Pitbulls und amerikanischen Bulldoggen (Symbolbild) gefälscht haben.

Foto: Tierheim

Hunde sind wie jede andere Handelsware. Dieser Ansicht waren offenbar zwei Reisende aus Süditalien, die Ende 2016 sieben Junghunde via Flugzeug nach Düsseldorf gebracht haben. Darunter befanden sich auch amerikanische Bulldoggen und Pitbull-Terrier, deren Handel innerhalb der Europäischen Union strengen Auflagen unterliegt. Um das angeblich zu umgehen, hatte das Duo den Tieren sogar mehrstündige Flugreisen bis in die USA zugemutet. Doch bei der Landung fiel auf, dass die Ausweise der Hunde gefälscht waren. Gegen eine Geldstrafe von 1200 Euro wegen Urkundenfälschung legte einer der Männer (30) beim Amtsgericht jetzt Einspruch ein, über den morgen verhandelt wird.

Gleich mehrere Fehler sind den Männern damals unterlaufen, als sie die teils als gefährlich eingestuften Hunde einführen wollten. So dürfen aus dem nicht-europäischem Ausland maximal fünf Tiere mitgebracht werden. Sonst geht auch die EU davon aus, dass es hier um eine Handelsware geht, für die entsprechend strenge Auflagen gelten. Zudem legten die Männer kurz vor dem Jahreswechsel zu jedem Hund zwar einen Heimtierausweis vor, der die richtige Chip-Nummer enthielt, aber die falsche Farbe, das falsche Geschlecht sowie völlig verworrene Angaben zum Impfstatus des Tieres.

Die angeblich von Tierärzten aus Italien, den Niederlanden und Ungarn ausgestellten Hunde-Ausweise müssen also gefälscht worden sein, folgerte der Zoll. Statt mit den Tieren ein lukratives Geschäft zu machen, mussten die Reisenden aus Süditalien hinnehmen, dass die Hunde beschlagnahmt wurden. Dabei waren die Tiere aus Europa mit diesen europäischen Ausweisen offenbar gezielt erst in die USA ausgeführt und dann nach einem weiteren 13-Stunden-Flug zurück nach Düsseldorf gebracht worden.

Nach Angaben einer Sprecherin des Amtsgerichts gelten in den USA offenbar keine vergleichbar strengen Regeln zum Tollwutschutz. Im Ergebnis waren die beiden Reisenden wegen der gefälschten Hundeausweise zu Geldstrafen verurteilt worden.

(wuk)
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