Düsseldorf Händler nach Explosion von Dampfkochtopf verklagt

Düsseldorf · Mit 39,75 Euro für einen angeblich sicheren Schnellgartopf fühlte sich eine 40-jährige Kundin eines Großhändlers auf der sicheren Seite. Im Fernsehen und im Online-Shop wurde das Produkt mit dem Hinweis angepriesen, es handele sich um einen "Dampfgartopf, der sich jederzeit öffnen lässt", und das "ohne Gefahr".

Die Frau hat es ausprobiert, sie wurde vom Topfinhalt aber angeblich verbrüht und ihre Küche beschädigt. Per Zivilklage beim Amtsgericht fordert sie nun 3700 Euro von dem vollmundigen Verkäufer. Der Prozess beginnt Anfang Oktober.

Im Mai 2013 hat die 40-Jährige laut Klage ihren neuen Edelstahltopf eingeweiht und wollte zwischendurch mal nach dem Essen sehen. Ergebnis: Der Deckel sei "explosionsartig" weggeflogen, sei gegen die Abzugshaube gekracht, habe beim Runterfallen auch den Herd beschädigt. Dafür soll der Großhändler jetzt 800 Euro Schadensersatz zahlen plus 400 Euro Anwaltskosten. Und weil die Frau durch Dampf und Flüssigkeit aus dem Topf noch Verbrennungen zweiten Grades am Arm und im Gesicht erlitten habe, will sie weitere 2500 Euro als Schmerzensgeld. Der Grossist lehnt das aber ab. In der Gebrauchsanleitung sei klar zu lesen, dass beim Deckelöffnen wegen der Essensdämpfe Vorsicht geboten sei.

Und: Weil die Kundin den Topf zurückgeschickt hat, habe man feststellen können, dass beide Ventile durch Rückstände von Lebensmitteln verstopft waren. Daraus folgert der Händler, der Topf sei viel zu voll gewesen, die Frau habe die Werks-Empfehlung für die maximale Füllhöhe offenbar ignoriert. Das Werbeversprechen, wonach man den Topf jederzeit gefahrlos öffnen könne, wurde aus TV-Werbung und Online-Shop inzwischen aber entfernt.

(wuk)
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