Zusammenarbeit im Rheinland Häfen kooperieren mit Köln

Düsseldorf · Die regionale Zusammenarbeit im Rheinland kann offenbar bald einen neuen Erfolg vorweisen: Die Kooperation zwischen den Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) und der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK), für die im Sommer 2009 eine Absichtserklärung unterzeichnet worden war, soll bis Anfang 2012 in trockenen Tüchern sein.

Das bestätigte NDH-Sprecher Thomas Düttchen. Die Vertragsverhandlungen seien in der Endphase, in den nächsten Wochen sollen sie unterschrieben werden. Als Name wird "Rheincargo" gehandelt.

Ziel der Kooperation ist vor allem, sich für den wachsenden Umschlag der Nordseehäfen in Belgien und Holland zu rüsten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Häfen sind Zeebrügge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam, kurz ZARA-Häfen genannt. Ihr Containerverkehr soll sich in den nächsten Jahren verdreifachen. Und die Binnenhäfen wollen sich als Hinterland der Seehäfen positionieren. "Wer in dem Bereich am besten Verkehrsverbindungen aufbaut, ist im Vorteil", sagt Düttchen.

NDH-Geschäftsführer Rainer Schäfer war gestern mit einer Delegation in Rotterdam und bestätigte auf RP-Anfrage: "Wenn wir uns als Hinterland mit dem Schwerpunkt NRW als Beschaffungs- und Verbrauchermarkt darauf nicht einstellen, werden die ZARA-Häfen die Güter bis zur Grenze auf dem Wasser transportieren und dann auf Lkw umladen." Das könne nicht das Ziel sein. Sowohl Köln als auch die Neuss-Düsseldorfer haben auch eigene Eisenbahngesellschaften.

"Wichtig ist auch, sich an der Wertschöpfung zu beteiligen", sagt Udo Siepmann, Hauptgeschäftsführer der Düsseldorfer Industrie- und Handelskammer. Durch Veredelungs- und Weiterverarbeitungsbetriebe, die sich in den Häfen niederließen, würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Durch die Kooperation können sie mit 41,3 Millionen Tonnen Umschlag und einen Umsatz von 150 Millionen Euro im Jahr auch zum größten Binnenhafen Deutschlands, den "Duisport" in Duisburg aufschließen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten sollen in einer gemeinsamen Betreibergesellschaft vereint werden, die beiden kommunalen Gesellschaften bleiben mit ihren eigenen Vermögen erhalten.

(RP)
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