Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen
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Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen

Düsseldorf Gymnasial-Lehrerin kassierte 25.000 Euro zu Unrecht

Düsseldorf · Als sollte die Kritik des Landesrechnungshofes im aktuell vorgestellten Jahresbericht über üppige Zuviel-Zahlungen an Lehrer nochmals bestätigt werden, hat das Amtsgericht gestern über die Betrugs-Anklage gegen eine Gymnasiallehrerin verhandelt. Die 56-Jährige hat, wie sie zugab, jahrelang zu Unrecht Gelder des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) kassiert - insgesamt über 25.000 Euro. Wegen einer Formalie musste sie trotzdem freigesprochen werden. Mit der Folge, dass die Staatskasse nun auch noch ihre Anwaltskosten tragen muss.

"Mehr als ein Drittel der abgerechneten Mehrarbeitsstunden hätte nicht vergütet werden dürfen", hatte die Präsidentin des Landesrechnungshofes nach Prüfungen des NRW-Schuljahres 2012/2013 vorgestern bei der Vorstellung ihres Jahresberichts kritisiert. Demnach habe das Land an Lehrer neun Millionen Euro zu viel ausgezahlt. Dazu muss wohl auch der Fall der hier angeklagten Pädagogin gerechnet werden. Nach Erhöhung ihrer Wochen-Arbeitsstunden sollte die 56-Jährige zur Vergütung eine einmalige Zusatzzahlung erhalten. Tatsächlich floss der Betrag aber über Jahre hinweg weiter.

Von September 2012 bis Dezember 2015 fiel beim LBV nicht auf, dass so 25.279,40 Euro zu Unrecht an die Pädagogin flossen. Die beteuerte gestern, sie habe die jahrelangen Zusatzzahlungen "wirklich nicht bemerkt". Als es beim Arbeitsgericht aber um die Rückzahlung ging, hat die 56-Jährige, wie der Amtsrichter jetzt als "besonders dreist" beschrieb, sogar die Weiterzahlung der illegalen Einnahme gefordert. Als "betriebliche Übung" und weil sie sich "dran gewöhnt" habe, forderte die Angeklagte beim Arbeitsgericht also, weiter ohne jede Grundlage überbezahlt zu werden.

Dieser Versuch ging schief, aber aus dem Betrugsprozess kam sie straflos heraus. Da sie nämlich keine Beamtin, sondern nur Angestellte ist, hatte sie keine Garantenstellung gegenüber dem Dienstherrn, musste also den LBV-Fehler nicht offenbaren. Und weil sie die Überbezahlung auch nicht aktiv beantragt, sondern nur stillschweigend kassiert hatte, kam sie mit Freispruch davon.

(wuk)
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