Düsseldorf Gutmütiger Rentner vor Gericht

Düsseldorf · Der 76-Jährige wollte nur helfen und wurde am Ende des Diebstahls bezichtigt.

 Der vermeintliche Dieb wurde freigesprochen.

Der vermeintliche Dieb wurde freigesprochen.

Foto: wuk

Aus lauter Gutmütigkeit hat ein 76-jähriger Rentner erst die Wohnung einer 83-jährigen Bekannten komplett neu gestaltet, dann deren alte Bilder und Teppiche in seinem Keller eingelagert - und saß dafür gestern unter Diebstahlsanklage beim Amtsgericht. Gegen 2400 Euro Strafe, verhängt mit schriftlichem Strafbefehl, hatte der Senior Protest eingelegt. Und dieser Einspruch führte zum Erfolg: Weil die alte Dame als Zeugin vor Gericht widersprüchliche Aussagen lieferte, wurde ihr Bekannter auf Antrag des Staatsanwalts von allen Vorwürfen freigesprochen. Nach dem Tod ihres langjährigen Lebensgefährten hatte die jetzt 83-Jährige 2011 beschlossen, dass ihre Wohnung "mal frischen Wind" vertragen könnte.

Ihr Bekannter, der früher als Innenarchitekt tätig war, stand ihr mit Rat und Tat zur Seite. Alte Möbel verschenkte die alte Dame oder warf sie auf den Müll, hunderte von Büchern wurden von ihr entsorgt. Auch wollte sie wegen der Stolpergefahr ihre Teppiche nicht wieder auslegen. Da im Keller kein Platz dafür war, nahm der Angeklagte etliche Teppiche und Gemälde zu sich. Einem Helfer sagte er damals, das beruhe auf einer Absprache mit der Seniorin. Doch wenig später ließ die 83-Jährige alle Bilder und Teppiche wieder zurückholen. "Nur zwei Bilder, die zwischen Schrank und Wand gerutscht waren, habe ich dabei vergessen", so der Angeklagte. Da sich die alte Dame nach drei Jahren nicht oder nur noch widersprüchlich an ihre Absprachen mit dem 76-Jährigen erinnern konnte, sahen weder Staatsanwalt noch Richterin irgendeine Handhabe für einen Schuldspruch.

(wuk)
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