Umweltschäden in Düsseldorf Grundwasserverunreinigung in Gerresheim bleibt ein Problem

Düsseldorf · Wegen der dichten Bebauung konnte die Schadensquelle an der Dreifaltigkeitsstraße nicht beseitigt werden. Bislang mussten die Anwohner nicht zahlen.

 Die Dreifaltigkeitsstraße liegt schön idyllisch im Schatten der  Gustav-Adolf-Kirche. Doch unter dem Boden brodelt es.

Die Dreifaltigkeitsstraße liegt schön idyllisch im Schatten der  Gustav-Adolf-Kirche. Doch unter dem Boden brodelt es.

Foto: Marc Ingel

Das Grundwasser unterhalb der Dreifaltigkeitsstraße in Gerresheim ist nachhaltig verunreinigt, das ist kein Geheimnis, wird doch schon seit gut 20 Jahren seitens der Stadt nach einer Lösung gesucht, die Schadensquelle zu beseitigen. Das ist jedoch nur eingeschränkt möglich, da die Grundstücke vollständig bebaut sind. Initiiert durch eine Anfrage der FDP in der Bezirksvertretung 7 hat die Stadt die durchgeführten Maßnahmen jetzt noch einmal Revue passieren lassen – was gerade für die Eigentümer nicht uninteressant sein dürfte, wurden sie bislang doch nicht an den Kosten beteiligt, obwohl sie eigentlich nach dem Bundes-Bodenschutz-Gesetz dazu verpflichtet wären. Allerdings nur „im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“.

Fakt ist: Die Stadt favorisiert eine hydraulische Sanierung und Sicherung des verunreinigten Grundwassers im Abstrom der Grundstücke an der Dreifaltigkeitsstraße, die aber eben nicht langfristig von Erfolg gekrönt war. Das sei aber allenfalls möglich, wenn die Gebäude abgerissen würden, sagt die Stadt. Viele weitere Verfahren seien geprüft worden – Einkapselung, Bodenluftabsaugung, thermische Sanierungsverfahren, Spülverfahren oder chemische Oxidation. Doch nichts davon hätte wirklich den gewünschten Effekt erbracht.

Ungeachtet dessen seien alle erforderlichen boden- und grundwasserbezogenen Maßnahmen durch die Stadt durchgeführt worden. Die dabei bis Ende 2020 angefallenen Kosten in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro seien von der Stadt, unterstützt durch Fördermittel des Landes, getragen worden.

Auch für weitere Maßnahmen im Bereich der Fahne sei davon auszugehen, dass die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen, da sie voraussichtlich die Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer überschreiten werden. Allerdings gibt’s bei der Finanzierung jetzt ein Problem: Da eine komplette Schadensregulierung im Bereich der Dreifaltigkeitsstraße nicht möglich sei, entfalle auch die Möglichkeit der Förderung hierfür. „Grundsätzlich steht eine Förderung mit öffentlichen Mitteln unter dem Vorbehalt, dass Sanierungspflichtige nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihrer gesetzlichen Pflicht selbst nachzukommen.

Die bisherigen Fördermittel für die Arbeiten wurden jedoch nur unter der Annahme bewilligt, dass die Kosten für die Sanierung der Gesamtverunreinigung insgesamt die Leistungsfähigkeit der Eigentümer übersteigen wird“, erklärt das Umweltamt. Dies könne isoliert für die Teilmaßnahme zur hydraulischen Abschirmung der Eintragsgrundstücke aber nicht mehr vorausgesetzt werden.

Bei all den Ungewissheiten sei auch weiterhin davon auszugehen, dass keines der Verfahren mit ausreichender Sicherheit eine vollständige Schadensbeseitigung in kalkulierbarem Zeitraum und zu verhältnismäßigen Kosten garantiere. Immerhin: Mit dem Betrieb der Grundwassersanierung durch die Umweltverwaltung im Bereich der Torfbruchstraße sei zumindest erfolgreich verhindert worden, dass sich die Schadstoffe in der Dreifaltigkeitsstraße weiter ausbreiten können.

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