Neues Verkehrszeichen Grüner Pfeil für Radfahrer soll in Düsseldorf dauerhaft bleiben

Düsseldorf · Das Verkehrszeichen erlaubt das Abbiegen trotz roter Ampel. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt einen regulären Einsatz. Die Düsseldorfer Politik will den Pfeil aber vorerst nur in bestimmten Fällen einsetzen.

 An der Aachener Straße wurde die Regelung erprobt.

An der Aachener Straße wurde die Regelung erprobt.

Foto: Stadt Düsseldorf

Radfahrer sollen in Düsseldorf auch dauerhaft an bestimmten Ampeln auch bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen. Das schwarz-grüne Ratsbündnis stellt den Antrag, den sogenannten Grünen Pfeil für Radfahrer in Düsseldorf dauerhaft einzusetzen. Seit zwei Jahren kommt das Verkehrszeichen bereits im Rahmen eines Verkehrsversuchs an vier Stellen zum Einsatz. Wegen der positiven Erfahrungen und einer aktualisierten Rechtsgrundlage will die Politik nun den unbefristeten Einsatz erlauben.

Das neue Verkehrszeichen soll den Radverkehr beschleunigen und das Abbiegen sicherer machen. In anderen Ländern, etwa den Niederlanden, ist die Regelung bereits Standard. In Deutschland existierte bislang nur der aus der DDR übernommene Grüne Pfeil für den Autoverkehr. Erst die Novelle der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr erlaubt es, das Verkehrszeichen regulär einzusetzen.

Das soll nach dem Willen der Ratsmehrheit in Düsseldorf jetzt passieren. Allerdings nennt die Politik zwei einschränkende Bedingungen. Der Grüne Pfeil soll zunächst nur in zwei Fällen zum Einsatz kommen. Entweder, wenn die Radfahrer von einer sogenannten Radverkehrsanlage – also einem Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen – auf eine andere abbiegen, sich also nicht in den Autoverkehr einfädeln müssen. Oder an Stellen, wo kein Linksverkehr erlaubt ist.

In der Ausschusssitzung am Mittwoch steht ein weiteres Projekt für den Radverkehr auf der Tagesordnung: Düsseldorf, der Kreis Mettmann und Wuppertal lassen einen durchgehenden Radweg zwischen den beiden Großstädten prüfen. Er soll so komfortabel sein, dass er sogar eine Alternative für Berufspendler darstellt.

Korrektur: In einer vorherigen Version dieses Artikels hieß es, für die Platzierung des Verkehrszeichens müssten beide genannten Bedingungen erfüllt sein. Es muss aber jeweils nur eine Bedingung vorliegen.

(arl)
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