Düsseldorf Goldbarren weg - Bank feuert Tresoraufsicht

Düsseldorf · Einer 43-Jährigen wurde gekündigt, weil unter ihren Augen zehn Kilo Gold für 300 000 Euro aus dem Tresorraum der Bank verschwanden. Die Frau klagte dagegen, aber die Kündigung blieb – jedoch fristgerecht.

 Gestohlen wurden die Goldbarren aus dem Tresor voller Schließfächer.

Gestohlen wurden die Goldbarren aus dem Tresor voller Schließfächer.

Foto: Wolf

Einer 43-Jährigen wurde gekündigt, weil unter ihren Augen zehn Kilo Gold für 300 000 Euro aus dem Tresorraum der Bank verschwanden. Die Frau klagte dagegen, aber die Kündigung blieb — jedoch fristgerecht.

Weil sie als Tresoraufsicht in einem City-Bankhaus angeblich nicht aufgepasst hatte, war eine 43-jährige Bankangestellte fristlos vor die Tür gesetzt worden. Immerhin war es bisher unbekannten Dieben durch die Nachlässigkeit der Frau gelungen, im September zehn kiloschwere Goldbarren im Wert von 300 000 Euro einfach verschwinden zu lassen.

Gegen ihren Rausschmiss zog die Frau gestern aber vors Arbeitsgericht — und erzielte dort einen Teilerfolg. Ihr Rausschmiss soll umgewandelt werden in eine fristgerechte Kündigung zum 30.Juni, bis dahin erhält sie noch Gehalt, bleibt vom Dienst im Tresorraum des Bankhauses aber freigestellt. Vier Wochen hat das Geldinstitut jetzt Zeit, diesen Vergleich abzulehnen.

Ein offenbar heilloses Durcheinander bei Umbauarbeiten im Keller der Bank (auch im Tresor voller Schließfächer und Rollcontainer) haben Diebe im Herbst geschickt ausgenutzt. Als Tresoraufsicht hat sich die 43-Jährige Klägerin dabei "nicht mit Ruhm bekleckert", räumte ihr Anwalt ein. Aber die Frau deswegen nach zwanzig Jahren untadeliger Arbeit in jener Bank direkt fristlos vor die Tür zu setzen, hielt er für überzogen. Arbeitsrichter Ralf Bommermann beschränkte sich auf die Fakten: "Sonntags waren die Goldbrocken noch da", stellte er trocken fest.

Doch beim nächsten Dienstantritt der Klägerin fiel auf, dass die Barren weg waren. Und: "Da gibt's nichts dran zu deuteln, in der Bank bestehen klare Anweisungen", so der Richter weiter. Demnach hätte die Klägerin damals sofort einen Kollegen anrufen und mit ihm für die sichere Unterbringung des Goldschatzes sorgen müssen, nachdem ihr die nicht regelkonformen Zustände aufgrund der Bauarbeiten aufgefallen waren. Das tat sie aber nicht. Stattdessen habe die 43-Jährige das Gold einer Kundin in ihren privaten Rollcontainer getan — und jenen Container nicht mal abgeschlossen.

Für Arbeitsrichter Bommermann unvorstellbar: "Da ist so ein Haufen Gold — da kriegt man doch schweißnasse Hände! Und spätestens nachts wäre man doch aufgewacht und hätte sich gedacht: Hoffentlich ist das Gold am Montag noch da!"

Doch wer gestern im Prozess auf Einblicke in die genauen Abläufe in einem Banktresor gehofft hatte, wurde enttäuscht. Da der äußere Ablauf auch von der Klägerin nicht bestritten wurde, ging es nur um die Rechtmäßigkeit ihres Rausschmisses. Der Betriebsrat hatte einer fristgerechten Kündigung der Tresoraufsicht zugestimmt, aber nicht einer fristlosen. Und der Kläger-Anwalt betonte, die Tresoraufsicht habe sich während der Umbauphase in einer "außerordentlichen Situation" befunden. Dem hielt der Bankanwalt entgegen, dass die betriebliche Altersversorgung für die 43-Jährige laut Vereinbarung bei "grobem Fehlverhalten" durchaus gekürzt werden könnte.

Auf Vorschlag des Gerichts soll die Tresoraufsicht aber ihre volle Altersversorgung behalten und ihren Job zur Jahresmitte räumen. Im Gegenzug verzichtet sie auf eine Abfindung von 30 000 Euro — und muss dem Düsseldorfer Bankhaus nicht mal Schadensersatz für das unter ihrer Aufsicht verschwundene Gold leisten.

(RP)
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