Glücksspiel untersagt Viele Spielhallen in Düsseldorf sollen jetzt schließen

Düsseldorf · Die Stadt verschickt die ersten Untersagungsverfügungen im Januar. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag. Die Verwaltung rechnet mit einer Klagewelle.

 In diesem Haus an der Worringer Straße befindet sich eine Spielhalle - über deren Verbleib noch entschieden wird - gleich neben dem Ordnungsamt.

In diesem Haus an der Worringer Straße befindet sich eine Spielhalle - über deren Verbleib noch entschieden wird - gleich neben dem Ordnungsamt.

Foto: A. Bretz

Seit Monaten beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit den Spielhallen in Düsseldorf. 97 davon gibt es aktuell an 65 Standorten. Von ihnen wird in einem Jahr vielleicht nur noch ein Drittel existieren, denn der Gesetzgeber hat die Messlatte bei deren Zulässigkeit höhergelegt. "Wir werden im ersten Quartal des neuen Jahres die Untersagungsverfügungen zustellen", kündigt Ordnungs- und Rechtsdezernent Christian Zaum (CDU) an.

Was ist die Grundlage? Hintergrund ist der Glücksspielstaatsvertrag von 2012. Der Gesetzgeber räumte damals eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Die Stadt ist also ein bisschen zu spät dran, dies gilt jedoch für viele Großstädte. Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eigentlich schon ab diesem Monat ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind künftig verboten.

Die Stadt entscheidet, wer bleiben darf. Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben alle Spielhallen besucht. Für 85 von ihnen wurden bis zum 30. November Anträge für den glücksspielrechtlichen Betrieb gestellt. Fast alle formulierten einen so genannten Härtefallantrag, der begründen soll, warum die Einrichtung auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Dabei geht es etwa um die Arbeitsplätze, die wegfallen würden. Fragen dieser Art hat die Stadt auch recherchiert und eingezogen.

Gibt es Prozesse? Zaum rechnet mit einer Vielzahl von Klagen, da solche Interpretationen nicht per se gerichtsfest sind. "Das sind kniffelige Punkte", sagt Zaum, der Wert darauf legt, jeden Fall gewissenhaft zu prüfen. Man arbeite sich Woche für Woche vor. Er könne die Praxis der Stadt Hagen nicht nachvollziehen, die alle Härtefälle pauschal anerkannt habe.

Die ersten Klagen haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch bereits erreicht. "In in den vergangenen Wochen sind knapp 100 Klageverfahren und sieben Eilverfahren eingegangen, die Spielhallen betreffen", sagt Pressedezernentin Nicola Haderlein. Die mit Abstand meisten Verfahren beträfen die Stadt Wuppertal, weitere Verfahren seien gegen die Städte Ratingen, Hamminkeln, Monheim, Mettmann und Mülheim/Ruhr gerichtet. Teils wollen die Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erstreiten oder wehren sich gegen die Schließung. Sie erheben auch Konkurrentenklagen gegen die Erteilung von Erlaubnissen an Nachbarspielhallen, und sie wehren sich gegen Auflagen.

Wie schnell über die Klagen entschieden wird, ist nicht absehbar. "In den Eilverfahren sind in den nächsten Wochen Entscheidungen zu erwarten", so Haderlein. Diese Anträge seien gestellt worden, weil die Behörde die sofortige Vollziehung der Schließungsverfügung angeordnet habe. Die Klagen gegen die Untersagungen haben aufschiebende Wirkung.

Wie sieht es in Düsseldorf aus? In Düsseldorf besteht in acht Fällen kein Problem mit der Genehmigung. Die Spielhallen liegen außerhalb des Zentrums in solitärer Lage. Die meisten Betriebe jedoch befinden sich im Stadtbezirk 1. Das Ordnungsamt hat konzentrische Kreise angelegt, und trotz allen Bemühens, diese für die Spielhallen möglichst positiv zu ziehen, haben bis zu zwölf Spielhallen in den Radien ihre Adresse. Besonders betroffen ist die Gegend rund um den Hauptbahnhof. Bleibt nur die Untersagung in bis zu elf Fällen, was Rechtsstreit nach sich ziehen dürfte. Denn natürlich ist es jedem Unternehmen lieber, der Nachbar muss schließen und nicht es selbst.

Was sagen Betreiber? Zwar dürften Branchengrößen wie das Unternehmen Gauselmann (sechs Standorte mit 75 Beschäftigten in Düsseldorf) gute Karten haben, was ihre Professionalität angeht, sie unterhalten auch normale Arbeitsverhältnisse. Sie haben teils aber Probleme aus anderem Grund. Denn von Großbetrieben wie der Achtfach-Spielhalle im B8-Center könnte am Ende nur eine Halle übrigbleiben. So verwundert es nicht, dass in zwölf Fällen erst gar kein Antrag für einen weiteren Betrieb gestellt wurde. Macht unter dem Strich 77 Fälle, zu denen jetzt Entscheidungen anstehen. Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeister sagt, sein Unternehmen werde "im Zweifel überall den Rechtsweg einschlagen", hofft aber auf Verhandlungen mit der Stadt. Beim B8-Center nennt er etwa ein "Abschmelzkonzept" mit Teilschließungen als Alternative.

Angesichts der zu erwarteten Prozesse geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Umsetzung der neuen Regelung bis 2019 hinzieht. Weniger Spielhallen bedeuten übrigens Mindereinnahmen, aktuell klingeln acht Millionen Euro Vergnügungssteuer in der Stadtkasse.

(ujr)
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