SKL darf nicht ins Fernsehen Glücksshow im Internet-Exil
Düsseldorf · Am Dienstag sucht die Süddeutsche Klassenlotterie in Düsseldorf nach einem neuen Millionär. Die "SKL-Show" darf zwar aus rechtlichen Gründen nicht mehr im Fernsehen gezeigt werden. Im Internet feiert die komplette Show Premiere.

Meerbuscherin gewinnt bei SKL-Show
Glück und Pech liegen eng beisammen. Besonders eng bei der "SKL-Show", bei der Otto Normalverbraucher Millionär werden. Ein Kandidat stand kurz vor dem ersehnten Geldregen, hatte sich gedanklich schon ein Haus gekauft. Doch dann patzte Promi-Spielpartnerin Kati Witt und weg waren die sichergeglaubten Millionen. Millionärin wurde an diesem Abend eine Rentnerin aus der Lüneburger Heide, der Hellmuth Karasek im Funkenregen gratulierte und ihr kameradschaftlich die Hand auf die Schulter legte.
Ein großer Moment für die damals 75-Jährige und das Finale einer Glückshow mit Mitfieber-Potential. Einzig: Das Drama bekam kaum jemand mit. Zumindest kein Millionenpublikum an den Fernsehern. 14 Mal hatte RTL die "SKL-Show" ausgestrahlt bis die für den Sender zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag die Ausstrahlung verbot. Die NLM verstand die Show als Werbung für Glücksspiel und die ist im Fernsehen verboten.
Doch die Show gibt es immer noch. Am Dienstag wird im Düsseldorfer Burgwächter Castello wieder ein Millionär gesucht. Die SKL-Show flimmert zwar seit 2008 nicht mehr über die TV-Bildschirme. Über die Computerbildschirme dagegen schon. Wer eine schnelle Internetverbindung hat, kann sich die gesamte Show jetzt erstmalig auf der Seite der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) ansehen.
Die Show nennt sich jetzt "Live-Event" und erinnert an eine Mischung aus Stefan Raabs Wok-WM und "Wetten, dass..?" Die Glücksspieler müssen dabei etwa schätzen, wie schnell der Puls von Schauspielerin Wolke Hegenbarth schlägt, während sie auf einem Seil balanciert. Am Ende jeden Spiels steht eine Zahl; so wird nach und nach das Gewinnerlos ermittelt. Es ist eine Ziehung wie die der Lottozahlen, nur mit viel buntem Tamtam drumherum und damit laut SKL-Direktor Gerhard Rombach speziell auf die "junge Zielgruppe im Internet" zugeschnitten.
Er hofft trotzdem, dass die Sendung auf die TV-Bildschirme zurückkehrt. Doch sie könnte sogar noch im Internet verboten werden, weil der Glücksspielstaatsvertrag sowohl für Fernsehen als auch für Internet gilt. Dass die Sendung trotzdem ab morgen abrufbar ist, liegt an der unterschiedlichen Auslegung der Kontrollbehörden, was Werbung ist: Die "SKL-Show" wurde durch die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder überprüft.
"Es liegt kein Verstoß vor", teilt die für die SKL zuständige Bezirksregierung in Mittelfranken mit. Es handele sich um einen redaktionellen Programmteil, ähnlich der Ziehung der Lottozahlen. Die für RTL zuständige Landesmedienanstalt sieht das anders. Anfang 2011 wird der Glücksspielstaatsvertrag neu geregelt. Auf der sicheren Seite für Internet und Fernsehen wäre die Show nach Ansicht von Volker Herrmann, Düsseldorfer Anwalt für Medienrecht, wenn der werbliche Charakter reduziert wird.
Der Schriftzug SKL etwa dürfe nur am Ende und am Anfang gezeigt werden, nicht aber das Bühnenbild bestimmen. "Es geht auch nicht, dass alle zwei Minuten gesagt wird, dass Frau Lieschen Müller das SKL-Los gekauft und damit die Chance auf die Million hat", sagt Herrmann.