Gerichtsurteil in Düsseldorf Es gibt ein Recht auf Schampus

Düsseldorf · Zumindest im Düsseldorfer Amtsgericht gilt als allgemein bekannt: Zu einem guten Essen gehört neben Wein und Bier auch Champagner. Deshalb muss eine Airline zwei gestrandeten Fluggästen jetzt ein Luxusmahl erstatten.

 Ein Flugzeug im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen.

Ein Flugzeug im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen.

Foto: dpa

Schampus gehört ja wohl zu einem gepflegten Abendessen dazu: Werden Flugpassagiere von ihrer Airline im Ausland kurzfristig sitzen gelassen und können erst am nächsten Tag nach Düsseldorf fliegen, dann dürfen jene Fluggäste sogar Champagnercocktails auf Kosten der Fluglinie süffeln. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts.

Geklagt hatte ein Paar hier aus Nordrhein-Westfalen, das Ende Mai 2018 wegen eines Flugausfalls über Nacht in Göteborg festsaß. Die Airline muss dafür jetzt nicht nur die kompletten Übernachtungskosten des Paares in einem Hotel übernehmen, sondern muss den Fluggästen auch ein üppiges Abendessen spendieren – inklusive alkoholischen Getränken und sogar Champagner-Cocktails und Dessertwein. (Az: 27 C 257/18)

Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Passagiere längst nicht mehr hinnehmen, wenn ihre gebuchten Flüge deutlich verspätet starten oder sogar abgesagt werden. Je nach Distanz zwischen dem Startflughafen und dem Zielort kann jeder Fluggast eine Entschädigung geltend machen – bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier.

Startet der Flug sogar erst am nächsten Tag, dann hat die Airline zusätzlich noch die Hotel- und Verpflegungskosten der Passagiere zu tragen. Nicht gerade kleinlich hat das Amtsgericht diese Regelungen jetzt zugunsten der Flugpassagiere ausgelegt – und einem klagenden Paar sogar das Recht auf Schampus zugestanden.

Planmäßig sollte deren Flug von Göteborg nach Düsseldorf (Entfernung: 795 Kilometer) damals um 20.45 Uhr starten. Tatsächlich wurde der Flug aber etwa zwei Stunden vor dem geplanten Abheben komplett annulliert.

Die Airline gab hinterher an: Weil in Düsseldorf damals ein heftiges Gewitter geherrscht habe mit jähen Windböen von bis zu 96 km/h und schwerem Hagelschlag, sei es unmöglich gewesen, eine Maschine von hier als „Zubringerflug“ rechtzeitig nach Stockholm zu bringen und damit den Flugplan einzuhalten. Fakt ist: Das Paar aus NRW saß damals in Göteborg über Nacht fest.

Die Kläger zahlten ihre Hotelkosten (286,50 Euro), ihr Abendessen (157,33 Euro) sowie die Kosten für Bier und Wein (40,79 Euro) zunächst aus eigener Tasche. Sie gönnten sich zudem aber auch noch Champagner-Cocktails und Dessertwein für weitere 44,97 Euro. Per Klage forderten sie hinterher beim Amtsgericht eine Pro-Kopf-Entschädigung von 250 Euro wegen des ausgefallenen Fluges und zusätzlich die Erstattung sämtlicher Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Bei einem Richter stießen sie damit auf viel Verständnis: „Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt“, heißt es jetzt im schriftlichen Urteil gegen die Airline, „dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, sodass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen“.

Für überzogen hält das Amtsgericht diese Ansprüche keineswegs: „Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden“, schrieb der Richter weiter. Damit könnte die Airline also sogar noch Glück gehabt haben. Immerhin haben die Kläger damals dafür nur 44,97 Euro ausgegeben.

Ob das Urteil auch noch zu ihren Gunsten ausgegangen wäre, wenn sie bei „deutlich hochpreisigeren Produkten“ im Champagnersegment zugegriffen hätten – das bleibt vorerst ungeklärt. Aber auch so ergibt sich in der Addition in stattlicher Betrag, der den Fluggästen jetzt zugesprochen wurde: Neben den 500 Euro als Entschädigung für den annullierten Flug sollen den Klägern sämtliche Ausgaben für ihre Kost und Logis am Abend und zur Nacht erstattet werden, also weitere 529,59 Euro.

Der Gesamtstreitwert erreicht damit für eine Nacht in Göteborg exakt 1029,59 Euro. Schampus-Cocktails inbegriffen, versteht sich. Ob dieses Urteil so rechtskräftig wird, ist noch nicht bekannt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort