Streit um Düsseldorfer Sportvereine Gerichte: Lärm durch Sport besonders belastend

Düsseldorf · Wenn Sportvereine durch Beschwerden von Nachbarn stark eingeschränkt werden, stößt das bei vielen Menschen auf Unverständnis, vor Gericht haben die Vereine trotzdem schlechte Chancen.

Wenn auf den Sportanlagen die Grenzwerte für Lärmbelastung überschritten werden - und das geht bei einem lebhaften Spiel schnell - müssen Eigentümer von benachbarten Grundstücken das nach aktueller Gesetzeslage nicht hinnehmen. Sie können verlangen, dass sie vor der Lärmbelastung geschützt werden, zum Beispiel durch eingeschränkte Spielzeiten oder durch eine Lärmschutzwand. Das kann für Vereine eine massive Einschränkung bedeuten.

Die Grundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen regelt, also zum Beispiel auch durch Luftverschmutzung. Dabei ist der Bestand einer Sportanlage auch nicht automatisch gesichert, wenn sie schon lange existiert. Der Lärm durch Sport gilt nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1982 ("Tennisplatzurteil") sogar als besonders belastend, weil er so unregelmäßig ist: Auf das monotone Ploppen eines Balls beim Tennisspiel oder das Jubeln eines Publikums können sich die Anwohner demnach schwer einstellen.

In dem Urteil entschied das Gericht in einem Fall aus Hessen, dass die Ballwechsel beim Tennis eine "wesentliche Beeinträchtigungen des Eigentums der Klägerin darstellen". Weil der Sport eine große Bedeutung für die Gesellschaft hat, können die Vereine darauf hoffen, dass der Gesetzgeber sie bald besser schützt - ein solcher Schutz gilt seit 2011 für Kitas.

Bis dahin müssen die Vereine und die Stadt bei einem Konflikt auf eine Einigung mit den Nachbarn wirken.

(anch)
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