Bürgerentscheid zum Jan-Wellem-Platz Gericht weist Eilantrag von Torsten Lemmer zurück

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von Ratsmitglied Torsten Lemmer (Bürgerliste) abgelehnt. Das Ratsmitglied (Bürgerliste) hatte géfordert, dass seine Stellungnahme in das Informationsblatt zum Bürgerentscheid über den Jan-Wellem-Platz aufgenommen wird.

 Die Lemmer-Liste verzichtet auf den umstrittenen Namenszusatz.

Die Lemmer-Liste verzichtet auf den umstrittenen Namenszusatz.

Foto: RP, Thomas Bußkamp

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von Ratsmitglied Torsten Lemmer (Bürgerliste) abgelehnt. Das Ratsmitglied (Bürgerliste) hatte géfordert, dass seine Stellungnahme in das Informationsblatt zum Bürgerentscheid über den Jan-Wellem-Platz aufgenommen wird.

Zur Begründung führt das Gericht aus, ein solcher Anspruch sei nicht gegeben. Es sei nicht zu beanstanden, dass in dem Informationsblatt neben den Stimmempfehlungen der Bürgerinitiative und des Oberbürgermeisters nur Stellungnahmen der im Rat vertretenen politischen Kräfte enthalten seien.

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Satzung der Stadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerentscheiden stehe einem einzelnen Ratsmitglied kein Anspruch auf Aufnahme seiner Stimmempfehlung zu. Einzelne Ratsmitglieder müssten nicht in jeder Hinsicht wie Fraktionen oder Gruppen behandelt werden.

Der Antragsteller habe selbst erklärt, mit 150.000 Flyern auf die Situation am Jan-Wellem-Platz eingehen zu wollen. Auch habe ihm die Stadt Düsseldorf die Aufstellung von 80 Plakaten im öffentlichen Straßenraum gestattet.

Den Beteiligten steht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster offen.

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