Düsseldorf Gericht verhandelt über Urinal auf Buchtitel

Düsseldorf · Der wohl verrückteste Kunstprozess Düsseldorfs seit der weggeputzten Fettecke von Joseph Beuys von 1982 beschäftigt seit gestern das Amtsgericht. Wegen der Darstellung eines Urinals aus dem Sanitärhandel auf dem Titel eines Sachbuches fordert die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst fast 1400 Euro vom Düsseldorfer Verleger Bruno Kehrein. Als Chef des Grupello-Verlages sei er für die Urinal-Darstellung verantwortlich und müsse der Rechtevertretung für Bild-Künstler Schadenersatz leisten. Kehrein lehnt das kategorisch ab. Ein Urteil soll Ende des Monats folgen.

Woher die umstrittene Abbildung stammt, war dem Anwalt der Verwertungsgesellschaft gestern weder bekannt, noch hielt er es für wichtig. Kehrein klärte auf: Ein Kunstmaler habe ein Ölgemälde (70 x 100 cm) von jenem berühmten Urinal gefertigt, das vor 100 Jahren zu einem bis heute noch andauernden Streit um den Kunstbegriff geführt hatte. 1917 hatte Marcel Duchamp nämlich ein Urinal aus einem Sanitärgeschäft als Kunstwerk bei einer großen Schau im New Yorker Grand Central Palace eingereicht und damit für einen Eklat gesorgt. Denn die damalige Jury hat "sein" Urinal nicht als Kunstwerk anerkannt, lehnte dessen Aufnahme in die Ausstellung ab.

Das Original-Urinal ist längst verschollen, doch Repliken (autorisiert von Duchamp) werden in diversen Museen weiter gezeigt. Für das Grupello-Sachbuch "Mythos Kunst" über die Merkwürdigkeiten und die Bewertung moderner Kunst schien dem Verleger eine verfremdete Darstellung eines Urinals also das perfekte Titelbild zu sein. Im Innern des Buches steht, von wem das Urinal-Gemälde stammt - und dass es mit Genehmigung des Malers verwendet wurde. Trotzdem fordert die VG Bild-Kunst von Kehrein jetzt 1334,72 Euro Schadensersatz für das Buchtitelbild. Der Richter gab an, er sei in diesem Thema "noch weitgehend offen", müsse sich anhand von Fachliteratur erst informieren, ab wann die Abbildung eines Alltagsgegenstandes eine Eigenständigkeit gegenüber dem Ursprungswerk erreicht. Also: Ab wann eine Abbildung eines Urinals als künstlerische Leistung gilt - und was daraus folgt. Genau das ist auch das Thema jenes Sachbuchs, um dessen Titelbild es hier geht.

(wuk)
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