Klage von Schauspielerin Gericht untersagt Werbung mit Nacktfotos

Düsseldorf · Untersagt hat das Landgericht jetzt den Werbe-Einsatz eines Fotos, auf dem eine 31-jährige Schauspielerin teilweise entkleidet gezeigt wird. Bei Dreharbeiten zur Krimiserie "Polizeiruf 110" hatte sich die Frau, die in einer Bordell-Episode eine Nebenrolle spielte, zu den Aufnahmen überreden lassen.

Sie war davon ausgegangen, im Film würde jene Sequenz "höchstens eine Millisekunde" zu sehen sein. Doch später war im Internet mit dem Foto für den Film geworben worden. Mit seinem Urteil hat das Landgericht jetzt die Persönlichkeitsrechte der Darstellerin gestärkt. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. (Az: 12 O 267/09)

Weder im Filmvertrag noch im Drehbuch für diese Serien-Folge war von Nacktaufnahmen die Rede gewesen. Am Filmset war die 31-Jährige nach Angaben ihres Anwalts "überrumpelt" worden, sich vor der Kamera auszuziehen. Später war im Internet mit einem Foto aus dieser Sequenz und dem Text geworben worden: "Eine Hure erwartet ihre Freier. Bei Polizeiruf 110 wird im Puff-Milieu ermittelt". Dass hier eine Schauspielerin zu sehen war, blieb im Bildtext unerwähnt. Das Gericht hatte bereits kurz nach der Ausstrahlung des Fernsehkrimis per Eilverfahren die Verwendung der Nackt-Aufnahme zur Film-Werbung untersagt. Jetzt im Hauptverfahren bekräftigte die Zivilkammer dieses Verbot.

Aufklärungspflicht der Filmfirma

Zur Begründung hieß es: Die Darstellerin sei nicht so berühmt, dass sie als "Person der Zeitgeschichte" die Veröffentlichung von Fotos zulassen müsse. Sie habe keine Einwilligung zur Film-Werbung mit der Aufnahme erteilt. Und eine Weiterverwendung der Fotos war auch im Filmvertrag nicht inbegriffen. Im Gegenteil: Je intimer derartige Aufnahmen ausfallen, desto umfangreicher sei die Aufklärungspflicht der Filmfirma gegenüber den beteiligten Schauspielern.

Die 31-Jährige hatte in ihrer Zivilklage keinen Schadensersatz geltend gemacht, sondern lediglich gefordert, dass die Nacktaufnahme zu Werbezwecken nicht mehr verwendet werden darf. Dem hat das Gericht jetzt in vollem Umfang entsprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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