Landgericht Düsseldorf Uhr-Klage gegen Markus Lüpertz ist verjährt

Düsseldorf · 15.000 Euro sollen 2013 für eine Breitling angezahlt worden sein, der Restbetrag blieb offen.

 Markus Lüpertz hatte stets betont, er habe die Uhr bei dem Kläger nie gekauft.

Markus Lüpertz hatte stets betont, er habe die Uhr bei dem Kläger nie gekauft.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Abgewehrt hat Markus Lüpertz am Dienstag beim Landgericht eine Klage über 23.000 Euro. Der Künstler-Star und Bentley-Fan war vom Verkäufer einer Luxus-Armbanduhr auf Restzahlung für den Edel-Chronografen verklagt worden.

Doch Lüpertz musste nicht mal persönlich im Gerichtssaal auftreten, um die Klage unbeschadet zu überstehen. Die Richterin erklärte, dass die Forderung (berechtigt oder nicht) schon formell für gescheitert, weil verjährt sei. Lüpertz hatte stets betont, er habe die Uhr bei diesem Kläger ohnehin nie gekauft.

Mitte 2013 hatte ein persönlicher Assistent des Künstler mit dem Uhr-Verkäufer einen Vertrag über den Erwerb einer Breitling „Bentley“ geschlossen. 38.000 Euro sollte das Schmuckstück kosten, 15.000 Euro wurden angezahlt. Der Rest sollte bis Herbst 2013 fließen. Im März 2016 soll Lüpertz, so der Kläger, die offene Rest-Summe damit erklärt haben, dass er nicht gewusst habe, an wen das Geld fließen solle. Ende 2016, nur Tage vor der Verjährung, leitete der Uhr-Verkäufer dann ein Mahnverfahren gegen den international renommierten Maler, Bildhauer und Grafiker ein.

Doch erst Anfang 2017 wurde die Forderung ergänzt, ein Mahnbescheid ging dem Künstler erst im Mai 2017 zu. Lüpertz widersprach sofort, die Forderung sei verjährt und auch unberechtigt. Denn er habe jene Uhr 2013 bei dem persönlichen Assistenten gekauft, den Edel-Chronografen längst wieder an ihn zurückgegeben. Mit dem ursprünglichen Eigner der Luxus-Uhr habe er keine Verträge geschlossen. Die Richterin entschied, dass die Uhr-Klage als verjährt gelte. Man könne zwar innerhalb einer knappen Frist auch nach Ende der Verjährung noch Ansprüche stellen, müsse einen Mahnbescheid dann aber „etwa innerhalb von zwei Wochen“ dem Gegner zustellen.

Hier aber waren etliche Monate verstrichen, bevor die Forderung Mitte Mai 2017 an den Künstler zugestellt wurde. Da für den Kläger gestern bei Gericht formell niemand auftrat, erging das Urteil in Abwesenheit gegen den Kläger – und für Lüpertz. Der Kläger kann jetzt noch Einspruch einlegen.

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