Düsseldorf Gericht stoppt verkaufsoffenen Sonntag in Bilk und Unterbilk

Düsseldorf · Die Geschäfte in den Düsseldorfer Stadtteilen Bilk und Unterbilk dürfen am Sonntag, 11. Juni, nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgt damit einem Antrag der Gewerkschaft Verdi.

 Auch die Geschäfte in den Düsseldorfer Arcaden wollten am 11. Juni öffnen.

Auch die Geschäfte in den Düsseldorfer Arcaden wollten am 11. Juni öffnen.

Foto: Endermann

Schon zum dritten Mal in diesem Jahr ist die Gewerkschaft Verdi erfolgreich gegen einen verkaufsoffenen Sonntag vorgegangen. Zum Kult-Tour- und Stadtteilfest dürfen die Geschäfte in Bilk und Unterbilk nicht öffnen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung gegen die Ladenöffnungen erneut mit dem besonderen Schutz der Sonntagsruhe. Die Stadt habe keine nachvollziehbare Prognose darüber aufgestellt, dass das Kult-Tour und Stadtteilfest so attraktiv sein würde, dass dieses und nicht die geöffneten Geschäfte die Besucher locken würden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die "Anziehungskraft des Kulturstadtteilfestes" ist nach Ansicht der Richter begrenzt.

Zuletzt hatte sich Verdi erfolgreich vor Gericht gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 7. Mai in Benrath durchgesetzt, weil der Maimarkt kein ausreichender Anlass war. In Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt dagegen durften die Geschäfte öffnen. Auch mit der Klage gegen den Verkaufssonntag am 2. April anlässlich der Messen "Beauty" und "Top Hair" hatte sich die Gewerkschaft durchgesetzt.

(lis)
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