Düsseldorf Gericht: Neue Dienstpläne der Uniklinik bleiben

Düsseldorf · Im Kampf gegen die neue Schichtenregelung für das Pflegepersonal hat der Personalrat der Uniklinik (UKD) eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht wies gestern einen Eilantrag der Arbeitnehmervertreter gegen das Dienstplanmodell zurück.

Zur Begründung erklärte das Gericht, das frühere Modell einer 4,75-Woche habe quasi zwangsläufig zu dauerhaften Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz geführt, weil Pfleger und Schwestern in jeder Schicht länger arbeiten mussten und zu wenige Pausen hatten. Mit der zum Jahreswechsel eingeführten neuen Regelung blieben jetzt für die Mitarbeiter zwar weniger Sonntage dienstfrei. Erstmals seit Jahren werde das Arbeitszeitgesetz aber besser eingehalten. Daher könne der Personalrat nicht verlangen, dass die Regelung zurückgesetzt wird, nur weil sich das Gremium in seinen Mitwirkungsrechten verletzt sieht.

Die Uniklinik begrüßte die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. "Diese Entscheidung bestätigt unsere Sichtweise und den eingeschlagenen Entlastungskurs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uneingeschränkt und sorgt für Klarheit und Transparenz", erklärte der Kaufmännische Direktor und stellvertretende Klinik-Vorstandschef, Ekkehard Zimmer. Er verwies auf eine Passage des Gerichtsbeschlusses, demzufolge "die Patientenversorgung und damit die dem Universitätsklinikum obliegende öffentliche Aufgabe besser erfüllt werden kann". UKD-Pflegedirektor Torsten Rantzsch dankte den Pflegekräften für ihren Einsatz während der Umstellungsphase, die eine "enorme Aufgabe" sei. Man wolle nun weitere Entlastungsmaßnahmen Schritt für Schritt fortsetzen.

An der Uniklinik schwelt seit Monaten eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Die Gewerkschaft Verdi verlangt einen Entlastungstarifvertrag für das Pflegepersonal und hat diese Forderung bereits mit Warnstreiks unterstrichen. Die neue Dienstplanregelung lehnen Personalrat und Gewerkschaft ab. Unter anderem wurde von Verdi darauf verwiesen, dass man längere Überschneidungszeiten für die Übergaben benötige. Zudem verlören die Arbeitnehmer freie Tage, die der Erholung dienten.

(nic)
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