Straßenreinigung Gericht kippt erneut Gebühren
Düsseldorf · Die Berechnung der Stadt für die Straßenreinigungsgebühren in den Jahren 2000 bis 2004 ist fehlerhaft. Das OVG hat die Bescheide für ungültig erklärt. Schätzungsweise eine Viertelmillion Euro muss erstattet werden.
Hauseigentümer können die Gebühren für Straßenreinigung aus den Jahren 2000 bis 2004 zurückfordern, wenn sie gegen diese Bescheide Widerspruch oder Klage eingelegt haben. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster habe die Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum für nichtig erklärt, teilt der Eigentümerverband Haus und Grund Düsseldorf mit.
"Das Gericht bestätigt damit ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes und lässt eine Berufung nicht zu", berichtet Werner Fliescher, der für Haus und Grund die Positionen der Eigentümer vertreten hat.
Um welche Summen geht es? Etwa 250.000 Euro müssen schätzungsweise zurück gezahlt werden. Ein genauer Betrag kann zurzeit weder von der Stadt noch von Haus und Grund genannt werden, weil nicht genau bekannt ist, wie groß die Grundstücksfronten sind. Danach bemisst sich die Straßenreinigungsgebühr. Ein Anhaltspunkt: Aktuell müssen für einen Meter Fahrbahn- und Gehwegreinigung einmal in der Woche 7,56 Euro pro Jahr gezahlt werden. Kommt die Straßenreinigung häufiger als einmal pro Woche, steigt der Betrag entsprechend.
Wie viele Eigentümer haben geklagt? Der Eigentümerverband geht von etwa 2000 Klägern aus, einen genauen Überblick hat er nicht, weil die Klagen direkt an das Gericht gingen.
Warum haben sie geklagt? Die Stadt hat in den Jahren 2000 bis 2004 etwa 3000 Hauseigentümer keine Gebühren berechnet. Durch einen Fehler im Kataster waren die Grundstücke überhaupt nicht erfasst. Deshalb waren die Gebühren zu hoch,weil die Kosten auf weniger Schultern verteilt wurden.
Wie hat die Stadt damals reagiert? Sie hat die "vergessenen" Eigentümer nachträglich zur Kasse gebeten und die Mehreinnahmen an die anderen Gebührenzahler zurückgezahlt, für 2004 waren das 27 Prozent der Gebühren.
Warum wurde weiter gestritten? Die Eigentümer wollten keine Nachzahlungen, sondern neue Gebührenbescheide, weil sie auch andere Berechnungsgrundlagen für die Straßenreinigung für falsch hielten, zum Beispiel das Aufrunden der Summen. Diese Kläger haben nun gewonnen.
Bekommen alle Düsseldorfer Eigentümer die Gebühren erstattet? Nein, sondern nur diejenigen, die gegen den Gebührenbescheid geklagt haben. Alle anderen haben keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Wer kommt für die Erstattung auf? Die Stadt muss die Beträge aus dem allgemeinen Haushalt zurückzahlen. Im Prinzip ist daher die Allgemeinheit, sind also alle Steuerzahler betroffen.
Wie reagiert die Stadt auf das neue Urteil? Bisher noch zurückhaltend. Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts sei gerade erst eingetroffen und werde noch geprüft, hieß es gestern im Umweltdezernat. Erst in einigen Tagen sei klar, was und wie viel erstattet werden muss.