Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts Im Krankenwagen Patienten bestohlen – Geldstrafe

Düsseldorf · In der Handtasche einer Patientin sollte er nach einem Krankenbeförderungsschein suchen. „Als ich dann das Geld gesehen habe, hab’ ich es in einem Blackout an mich genommen!“

(wuk) Schamlos ausgenutzt hat der Beifahrer eines Krankentransporters die Schwäche seiner Fahrgäste. So urteilte am Mittwoch ein Amtsrichter und verurteilte den 23-Jährigen zu 3600 Euro Strafe und Rückgabe der Diebesbeute von 750 Euro.

Bis dahin hatte der Mann versucht, sich nur auf einen Diebstahl herauszureden: Im September 2017 sollte er in der Handtasche einer Patientin nach deren Krankenbeförderungsschein suchen. „Als ich dann das Geld gesehen habe, hab’ ich es in einem Blackout an mich genommen!“ Er sei in Geldnot gewesen, da seine Freundin schwanger war, er aber nicht viel verdiente. Von den vorigen drei Diebstählen wisse er aber nichts. Fakt ist: Nach Diebstahlsmeldungen von Kunden dieses Fahrdienstes war dem Angeklagten eine Falle gestellt worden, in die er auch prompt hinein getappt war.

Anhand markierter Banknoten, die sich anschließend in der Börse des 23-Jährigen befanden, konnte er eindeutig als Täter überführt werden. Doch auch für die früheren Taten, die er vor Gericht nun abstritt, wurde er am Ende verurteilt. „Ich bin überzeugt, dass nur der Angeklagte diese Taten begangen hat“, so der Richter.

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