Streit um Flugbewegungen in Düsseldorf Gericht entscheidet über Klagen
Münster (dto). 120.000 Starts und Landungen peilt der Flughafen Düsseldorf in den sechs verkehrsreichsten Monaten an. Dagegen wehren sich die Orte Ratingen und Meerbusch sowie drei private Klägergruppen. Am Freitagmorgen will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über die Klagen entscheiden.
Die Kläger wehren sich gegen eine Betriebsgenehmigung des Landesverkehrsministeriums vom Herbst 2000, wonach an Nordrhein-Westfalens größtem Flughafen rund 120.000 Starts und Landungen (Slots) in den sechs verkehrsreichsten Monaten abgewickelt werden dürfen.
Im Oktober hatte der Flughafen beim Ministerium den Antrag auf eine Anschlussgenehmigung eingereicht. Danach soll die Zahl der Slots pro Stunde von derzeit 38 auf 45 im Linien- und Charterverkehr erhöht werden, um die genehmigten rund 120.000 Starts und Landungen auch faktisch zu erreichen. Dies ist nach Angaben des Flughafens wegen der derzeitigen so genannten Stundeneckwerte nicht möglich.