Düsseldorf Gericht: Entschädigung wegen Diskriminierung

Düsseldorf · Eine Kosmetikerin hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei.

 Ein Manager fragte per E-Mail nach, ob bei der Frau mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei – oder ob sie dies für "nächstes Jahr ausschließen könne".

Ein Manager fragte per E-Mail nach, ob bei der Frau mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei – oder ob sie dies für "nächstes Jahr ausschließen könne".

Foto: wuk

Weil sie vom Management einer Kosmetikfirma erst diskriminiert und dann gekündigt wurde, muss eine 35-jährige Lasertherapeutin jetzt mit 10 800 Euro entschädigt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage der Frau vor Düsseldorfer Arbeitsgerichten. In zweiter Instanz wurde gestern dieses Urteil des Arbeitsgerichts rechtskräftig.

Die eigentlich selbstständige Heilpraktikerin hatte Mitte 2011 in Teilzeit bei der Düsseldorfer Dependance des Frankfurter Schönheitsinstituts angefangen. Als sie dort Standortleiterin werden und in Vollzeit wechseln wollte, erfuhr die Firma, dass sie im Oktober 2011 kurz vor ihrer Hochzeit stand. Ein Manager der Firmenzentrale fragte daraufhin in einer E-Mail (Überschrift: "Berufs- vs. Familienplanung") nach, ob denn bei der Frau mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei – oder ob sie dies für "nächstes Jahr ausschließen könne". Begründet wurde die Anfrage mit "unternehmerischen Belangen" und der angeblich erfahrungsgemäßen Gleichung "Heirat = Schwangerschaft". Fakt ist: Die Arbeitszeit der Frau wurde nicht erhöht. Und eine Standortleiterin brauchte das Unternehmen für Schönheitsbehandlungen plötzlich auch nicht mehr – angeblich, weil "Umsätze und Nachfrage" in der Modestadt Düsseldorf dafür nicht ausreichten. Der Frau wurde Wochen später sogar gekündigt. Ihre Klage wegen Diskriminierung war daraufhin erfolgreich. Statt der erhofften 28 600 Euro sprach das Arbeitsgericht ihr zwar nur 10 800 Euro zu. Aber als die Firma dagegen noch Berufung einlegt, stufte das Landesarbeitsgericht dies gestern als absolut aussichtslos ein. "Mit seltener Deutlichkeit", so Richter Martin Quecke, habe die Firma den Diskriminierungsgrund gegen die 35-jährige Klägerin schriftlich, also "praktisch auf dem Tablett serviert". Die Firma zog ihr Rechtsmittel daraufhin zurück und akzeptierte die verhängte Abfindung. Die Klägerin, die inzwischen Mutter eines kleinen Jungen geworden ist, kommentierte die Vorgänge gestern so: "Ich denke mal, ich bin nicht die erste Frau, der so was passiert." Ihre Anwältin wunderte sich nur, dass das Frankfurter Firmenmanagement "in dieser Direktheit" gegen die 35-Jährige vorgegangen war. Schlimm für die Klägerin: Sie hatte nach dem Ausscheiden aus der verklagten Firma inzwischen zwar eine neue Stelle gefunden, doch dieser neue Betrieb war nur wenige Monate später insolvent. Jetzt bleibt ihr nach Ende ihrer Elternzeit nur der komplette Neuanfang als Arbeitssuchende.

(RP)
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