Vor dem Gericht Taxikundin schlägt Kopfwunde mit Stöckelschuhabsatz

(wuk) Mit ihrem Schuh-Absatz als gefährlichem Gegenstand hat eine 31-jährige Taxikundin nachts an Karneval einem Taxifahrer (80) eine blutende Kopfwunde zugefügt. Daran hatte ein Amtsrichter gestern keine Zweifel.

Die damals betrunkene Frau (1,4 Promille) hatte den Droschkenfahrer nach einem Streit mit dem mindestens zehn Zentimeter hohen Absatz ihrer High-Heels attackiert. Sie sagte, das könne nur aus Versehen passiert sein, als der Taxifahrer die Angeklagte und deren Begleiterin (19/1,8 Promille) aus dem Auto bugsieren wollte. Doch der getroffene Taxifahrer sprach nicht von einem, sondern gleich „mehreren Schlägen“ der renitenten Kundin. Nahe der Altstadt hatte er die Frauen damals zusteigen lassen, sollte sie nach Flingern bringen. Doch unterwegs habe die Angeklagte den Verlust ihrer Handtasche bemerkt und die sofortige Umkehr verlangt. Der Fahrer wollte die „schreienden Frauen“ danach „nur noch aus dem Auto haben“, zog die angetrunkene 19-Jährige dazu an den Füßen aus dem Fond und die Angeklagte vom Beifahrersitz. Die schlug mit dem Schuh zu.

Hatte die Angeklagte auf einen Freispruch gehofft („Ich habe mich doch bloß gewehrt!“), machte der Richter ihr allerdings wenig Hoffnung: „Ich gehe davon aus, dass Ihr Einsatz nicht gerechtfertigt war!“ Weil die Frau jedoch nicht vorbestraft war, der Taxifahrer zumindest rustikal gegen die Frauen vorgegangen sein könnte, wurde das Verfahren gegen die 31-Jährige eingestellt. Aber nur unter der Bedingung, dass sie 60 Sozialstunden ableistet.

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