Prozess um geplanten Anschlag in Düsseldorf Mitangeklagte machten falsche Angaben zu ihrer Identität

Düsseldorf · Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt: IS-Terroristen sollten im Auftrag des Islamischen Staats in Düsseldorf ein Blutbad anrichten. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht will der Hauptangeklagte am Nachmittag aussagen.

 Ein Eingang zur U-Bahn-Station Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf. Drei Syrer müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie angeblich einen Terroranschlag in der Düsseldorfer Altstadt begehen sollten.

Ein Eingang zur U-Bahn-Station Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf. Drei Syrer müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie angeblich einen Terroranschlag in der Düsseldorfer Altstadt begehen sollten.

Foto: dpa, mjh gfh

Drei mutmaßliche IS-Terroristen müssen sich seit Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Laut Anklage wollten sie in der Altstadt von Düsseldorf ein verheerendes Blutbad anrichten: Der Bundesanwaltschaft zufolge sollten sich zwei Selbstmordattentäter in die Luft sprengen, dann sollten weitere Terroristen möglichst viele flüchtende Menschen erschießen.

Der mutmaßliche Kopf der Terrorzelle, der Syrer Saleh A. (30), hatte sich im Februar 2016 in Paris gestellt. Daraufhin waren seine mutmaßlichen Komplizen Anfang Juni 2016 unter anderem in einer Asylunterkunft in Brandenburg festgenommen worden. Der Auftrag für den Anschlag soll Saleh A. bereits 2014 von der Führungsebene der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erteilt worden sein.

Die Verteidiger von zwei Angeklagten hatten vor dem Prozess Zweifel an den Aussagen des mutmaßlichen Kopfes der Terrorzelle geäußert. Was seinen Mandanten angehe, stimme nicht einmal dessen Name und Nationalität, sagte Rechtsanwalt Marvin Schroth. Sein Mandant sei kein Syrer, sondern Algerier. Und in dem Zeitraum, in dem ihn die Anklage in einem IS-Ausbildungscamp in Syrien vermutet habe, habe er in Algerien seinen Militärdienst geleistet.

Und so gaben die Mitangeklagten Hamza C. (29) und Mahood B. (26) am Mittwoch im Prozess zu, zunächst falsche Angaben über ihre Identität gemacht zu haben. Hamza C. ist nach eigener Aussage Algerier, Mahood B. gab an, Jordanier zu sein.

Das ist der Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas (end)

Dem Hauptangeklagten Saleh A. und seinem direkten Komplizen wirft die Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor, sie sollen sich außerdem zu einer Straftat verabredet haben. Desweiteren ist Saleh A. auch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt, das er in Syrien begangen haben soll, als er für eine andere Terrororganisation gekämpft haben soll.

Dem dritten Angeklagten Mahood B. wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Am Mittwochnachmittag will sich der Hauptangeklagte Saleh A. zu den Tatvorwürfen äußern. Über seine Anwälte ließ er mitteilen, dass er in der JVA Wuppertal, wo er zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt, bedroht worden sei. Wenn er vor Gericht aussage, werde seiner Tochter, die sich in Syrien befindet, etwas zustoßen.

Das Gericht zieht für das Verfahren einen psychiatrischen Gutachter hinzu, der die Schuldfähigkeit von zwei der drei Angeklagten prüfen soll.

Für den Prozess sind bis Dezember 2017 bislang 36 Verhandlungstage vorgesehen. Ein vierter Verdächtiger wird gesondert verfolgt. Er sollte laut Ermittlern die Sprengstoffwesten herstellen.

(heif/lsa/lnw)
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